Was regelt § 362 BGB?

Antwort

§ 362 BGB regelt im deutschen Zivilrecht die sogenannte "Erfüllung" einer Schuld. Das bedeutet: Eine Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis (z.B. aus einem Vertrag) erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. Kurz gesagt: Wenn jemand das tut, was er laut Vertrag oder Gesetz schuldet (z.B. eine Zahlung leistet), ist die Schuld erledigt. Der genaue Wortlaut von § 362 Abs. 1 BGB lautet: „Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.“ § 362 BGB ist also immer dann relevant, wenn es darum geht, ob eine Forderung noch besteht oder bereits durch Erfüllung erloschen ist. Das spielt z.B. bei der Frage eine Rolle, ob noch gezahlt werden muss oder ob eine Leistungspflicht bereits erledigt ist. Mehr dazu findest du direkt im Gesetzestext: [§ 362 BGB – Erfüllung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__362.html)

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