Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und in der Regel die gemeinsamen Kinder als Schlusserben bestimmen. Hier sind die Schritte zur Erstellung eines Berliner Testaments: 1. **Beratung einholen**: Es ist ratsam, sich von einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass das Testament rechtlich einwandfrei ist und den individuellen Bedürfnissen entspricht. 2. **Formulierung des Testaments**: - **Einleitung**: Beide Partner sollten das Testament mit ihren vollständigen Namen, Geburtsdaten und Adressen beginnen. - **Erbeinsetzung**: Klarstellen, dass sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. - **Schlusserben bestimmen**: Festlegen, wer nach dem Tod des zuletzt Versterbenden erben soll (in der Regel die gemeinsamen Kinder). - **Pflichtteilsstrafklausel**: Optional kann eine Klausel eingefügt werden, die Kinder, die nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil verlangen, auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhalten. 3. **Eigenhändige Unterschrift**: Das Testament muss handschriftlich verfasst und von beiden Partnern eigenhändig unterschrieben werden. Es sollte das Datum und den Ort der Erstellung enthalten. 4. **Aufbewahrung**: Das Testament sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Es kann auch beim Nachlassgericht hinterlegt werden, um sicherzustellen, dass es im Todesfall gefunden wird. Weitere Informationen und Musterformulare können bei einem Notar oder auf spezialisierten Webseiten gefunden werden. Ein Beispiel für eine solche Webseite ist [erbrecht.de](https://www.erbrecht.de).
Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]
Ein notarielles Testament und ein Erbvertrag sind zwei unterschiedliche erbrechtliche Instrumente und werden vor dem Gesetz nicht gleich behandelt. **Notarielles Testament:** Ein notarielles Testam... [mehr]