Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und in der Regel die gemeinsamen Kinder als Schlusserben bestimmen. Hier sind die Schritte zur Erstellung eines Berliner Testaments: 1. **Beratung einholen**: Es ist ratsam, sich von einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass das Testament rechtlich einwandfrei ist und den individuellen Bedürfnissen entspricht. 2. **Formulierung des Testaments**: - **Einleitung**: Beide Partner sollten das Testament mit ihren vollständigen Namen, Geburtsdaten und Adressen beginnen. - **Erbeinsetzung**: Klarstellen, dass sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. - **Schlusserben bestimmen**: Festlegen, wer nach dem Tod des zuletzt Versterbenden erben soll (in der Regel die gemeinsamen Kinder). - **Pflichtteilsstrafklausel**: Optional kann eine Klausel eingefügt werden, die Kinder, die nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil verlangen, auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhalten. 3. **Eigenhändige Unterschrift**: Das Testament muss handschriftlich verfasst und von beiden Partnern eigenhändig unterschrieben werden. Es sollte das Datum und den Ort der Erstellung enthalten. 4. **Aufbewahrung**: Das Testament sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Es kann auch beim Nachlassgericht hinterlegt werden, um sicherzustellen, dass es im Todesfall gefunden wird. Weitere Informationen und Musterformulare können bei einem Notar oder auf spezialisierten Webseiten gefunden werden. Ein Beispiel für eine solche Webseite ist [erbrecht.de](https://www.erbrecht.de).
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Ein Testament, das eine Bedingung wie „Es gibt nur etwas zu erben, wenn ich mindestens 80 Jahre alt werde“ enthält, ist grundsätzlich möglich, aber rechtlich problematisch.... [mehr]
Ein Testament muss nicht zwingend handgeschrieben sein, aber es kommt auf die Form an, die du wählst: **Eigenhändiges Testament:** Wenn du ein Testament selbst ohne Notar verfassen mö... [mehr]
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]
Nein, eine geschäftsunfähige Person kann kein wirksames Testament erstellen. Nach deutschem Recht (§ 2229 Abs. 4 BGB) ist die Testierfähigkeit Voraussetzung für die Errichtung... [mehr]