Nenne Beispiele für Persönlichkeitsrechte, die in der Psychotherapie in Österreich relevant sind, und füge Literaturverweise an.

Antwort

In der Psychotherapie in Österreich sind verschiedene Persönlichkeitsrechte relevant. Hier sind einige Beispiele: 1. **Recht auf Vertraulichkeit und Datenschutz**: Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Privatsphäre ihrer Klienten zu schützen und alle Informationen vertraulich zu behandeln. 2. **Recht auf Selbstbestimmung**: Klienten haben das Recht, über ihre Therapieziele und -methoden informiert zu werden und aktiv an Entscheidungen über ihre Behandlung teilzunehmen. 3. **Recht auf Schutz der Menschenwürde**: Jeder Klient hat das Recht, respektvoll und würdevoll behandelt zu werden. 4. **Recht auf körperliche Unversehrtheit**: Psychotherapeuten dürfen keine physischen Eingriffe vornehmen oder körperliche Gewalt anwenden. 5. **Recht auf Information und Aufklärung**: Klienten müssen umfassend über die Diagnose, den Therapieverlauf und mögliche Risiken aufgeklärt werden. ### Literaturverweise: - **BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)**: "Psychotherapiegesetz" (BGBl. Nr. 361/1990). [Link zum Gesetzestext](https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1990_361_0/1990_361_0.pdf) - **ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie)**: "Berufsordnung für PsychotherapeutInnen". [Link zur Berufsordnung](https://www.psychotherapie.at/berufsordnung) - **Fischer, G. & Riedesser, P. (2009)**: "Lehrbuch der Psychotraumatologie". Springer-Verlag. ISBN 978-3-540-88902-1. - **Linden, M. & Hautzinger, M. (2013)**: "Verhaltenstherapiemanual". Springer-Verlag. ISBN: 978-3-642-34795-4. Diese Literatur und gesetzlichen Regelungen bieten einen umfassenden Überblick über die relevanten Persönlichkeitsrechte in der Psychotherapie in Österreich.

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