Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
In der Psychotherapie in Österreich sind verschiedene Persönlichkeitsrechte relevant. Hier sind einige Beispiele: 1. **Recht auf Vertraulichkeit und Datenschutz**: Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Privatsphäre ihrer Klienten zu schützen und alle Informationen vertraulich zu behandeln. 2. **Recht auf Selbstbestimmung**: Klienten haben das Recht, über ihre Therapieziele und -methoden informiert zu werden und aktiv an Entscheidungen über ihre Behandlung teilzunehmen. 3. **Recht auf Schutz der Menschenwürde**: Jeder Klient hat das Recht, respektvoll und würdevoll behandelt zu werden. 4. **Recht auf körperliche Unversehrtheit**: Psychotherapeuten dürfen keine physischen Eingriffe vornehmen oder körperliche Gewalt anwenden. 5. **Recht auf Information und Aufklärung**: Klienten müssen umfassend über die Diagnose, den Therapieverlauf und mögliche Risiken aufgeklärt werden. ### Literaturverweise: - **BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)**: "Psychotherapiegesetz" (BGBl. Nr. 361/1990). [Link zum Gesetzestext](https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1990_361_0/1990_361_0.pdf) - **ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie)**: "Berufsordnung für PsychotherapeutInnen". [Link zur Berufsordnung](https://www.psychotherapie.at/berufsordnung) - **Fischer, G. & Riedesser, P. (2009)**: "Lehrbuch der Psychotraumatologie". Springer-Verlag. ISBN 978-3-540-88902-1. - **Linden, M. & Hautzinger, M. (2013)**: "Verhaltenstherapiemanual". Springer-Verlag. ISBN: 978-3-642-34795-4. Diese Literatur und gesetzlichen Regelungen bieten einen umfassenden Überblick über die relevanten Persönlichkeitsrechte in der Psychotherapie in Österreich.
Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Die Überlassung einer Mietwohnung an Dritte kann in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen als gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) gelten, muss es aber nicht z... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]
In Österreich ist die Angabe des Glaubensbekenntnisses auf dem Meldezettel tatsächlich **freiwillig** und nicht verpflichtend. Die Frage nach dem Glaubensbekenntnis ist historisch bedingt un... [mehr]
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) ist in Österreich grundsätzlich anwendbar, wenn es um eine französische Staatsangehörige geht – allerdings nur u... [mehr]