Um beurteilen zu können, ob ein bestimmter Vertrag mit dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (KSchG) konform ist, ist es notwendig, den vollständigen Vertragstext zu kennen und z... [mehr]
In der Psychotherapie in Österreich sind verschiedene Persönlichkeitsrechte relevant. Hier sind einige Beispiele: 1. **Recht auf Vertraulichkeit und Datenschutz**: Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Privatsphäre ihrer Klienten zu schützen und alle Informationen vertraulich zu behandeln. 2. **Recht auf Selbstbestimmung**: Klienten haben das Recht, über ihre Therapieziele und -methoden informiert zu werden und aktiv an Entscheidungen über ihre Behandlung teilzunehmen. 3. **Recht auf Schutz der Menschenwürde**: Jeder Klient hat das Recht, respektvoll und würdevoll behandelt zu werden. 4. **Recht auf körperliche Unversehrtheit**: Psychotherapeuten dürfen keine physischen Eingriffe vornehmen oder körperliche Gewalt anwenden. 5. **Recht auf Information und Aufklärung**: Klienten müssen umfassend über die Diagnose, den Therapieverlauf und mögliche Risiken aufgeklärt werden. ### Literaturverweise: - **BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)**: "Psychotherapiegesetz" (BGBl. Nr. 361/1990). [Link zum Gesetzestext](https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1990_361_0/1990_361_0.pdf) - **ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie)**: "Berufsordnung für PsychotherapeutInnen". [Link zur Berufsordnung](https://www.psychotherapie.at/berufsordnung) - **Fischer, G. & Riedesser, P. (2009)**: "Lehrbuch der Psychotraumatologie". Springer-Verlag. ISBN 978-3-540-88902-1. - **Linden, M. & Hautzinger, M. (2013)**: "Verhaltenstherapiemanual". Springer-Verlag. ISBN: 978-3-642-34795-4. Diese Literatur und gesetzlichen Regelungen bieten einen umfassenden Überblick über die relevanten Persönlichkeitsrechte in der Psychotherapie in Österreich.
Um beurteilen zu können, ob ein bestimmter Vertrag mit dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (KSchG) konform ist, ist es notwendig, den vollständigen Vertragstext zu kennen und z... [mehr]
In Österreich ist ein vollständiger Verzicht auf Haftung für Dienstleistungen rechtlich nur eingeschränkt möglich. Grundsätzlich gilt: Vertragspartner können im Rahm... [mehr]
Die Bewertung, ob der Schutz des Privatgrundstücks oder die Persönlichkeitsrechte Dritter höher zu gewichten sind, hängt vom konkreten Einzelfall und der jeweiligen rechtlichen Sit... [mehr]