Was bedeutet Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von 444 BGB?

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Die Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 444 BGB bezieht sich auf die vertraglichgelegten Eigenschaften einer Kaufsache. Wenn Verkäufer und Käufer bestimmte Eigenschaften der Kaufsache ausdrücklich vereinbaren, wird dies als Beschaffenheitsvereinbarung bezeichnet. Diese Vereinbarung hat zur Folge, dass der Verkäufer für das Vorhandensein dieser Eigenschaften haftet. Sollte die Kaufsache diese vereinbarten Eigenschaften nicht aufweisen, kann der Käufer Gewährleistungsrechte geltend machen, wie z.B. Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag. Hier ist der Link zum § 444 BGB: [§ 444 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__444.html)

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