In Deutschland muss kein Gewerbe angemeldet werden, wenn keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) ausgeübt wird. Die wichtigsten Ausnahmen sind: 1. **Freie Berufe**: W... [mehr]
Das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) ist ein Gesetz, das die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern fördern soll. Hier sind einige wichtige Punkte, die du darüber wissen solltest: 1. **Ziel des Gesetzes**: Das BayGlG zielt darauf ab, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen. Es soll insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. 2. **Anwendungsbereich**: Das Gesetz gilt für den öffentlichen Dienst in Bayern, einschließlich der staatlichen und kommunalen Verwaltungen sowie der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. 3. **Gleichstellungsbeauftragte**: In den Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes müssen Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden. Diese sind für die Umsetzung und Überwachung der Gleichstellungsmaßnahmen zuständig. 4. **Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung**: Das Gesetz sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Gleichstellung zu fördern, darunter: - Förderung von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. - Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmöglichkeiten. - Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Gleichstellung. 5. **Berichtspflicht**: Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes sind verpflichtet, regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und die ergriffenen Maßnahmen zu berichten. 6. **Rechtsansprüche**: Das Gesetz begründet keine individuellen Rechtsansprüche auf bestimmte Maßnahmen, sondern zielt auf strukturelle Veränderungen ab. Für detaillierte Informationen und den genauen Wortlaut des Gesetzes kannst du das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) direkt einsehen: [BayGlG](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGlG).
In Deutschland muss kein Gewerbe angemeldet werden, wenn keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) ausgeübt wird. Die wichtigsten Ausnahmen sind: 1. **Freie Berufe**: W... [mehr]
Der Begriff „Paragraph 34b“ ist ohne weiteren Kontext nicht eindeutig, da es in verschiedenen Gesetzen unterschiedliche Paragraphen mit dieser Nummer geben kann. Besonders häufig wird... [mehr]
Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** is... [mehr]
Deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Bitte gib mehr Kontext oder beschreibe genauer, worauf du dich beziehst (zum Beispiel ein Gesetz, ein Zitat, eine Regelung oder ein bestimmtes Thema), damit... [mehr]
Das Brechen von Gesetzen ist grundsätzlich verboten, unabhängig von der eigenen Überzeugung, das Richtige zu tun. In einem Rechtsstaat gilt das Prinzip, dass Gesetze für alle verbi... [mehr]
Eine zivilrechtliche Angelegenheit ist ein rechtliches Thema oder ein Streitfall, der das sogenannte Zivilrecht (Privatrecht) betrifft. Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatperso... [mehr]
Der Cyber Resilience Act ist eine EU-Verordnung, die Hersteller und Anbieter digitaler Produkte verpflichtet, für mehr IT-Sicherheit zu sorgen. Ziel ist es, Schwachstellen zu minimieren, Sicherhe... [mehr]
Bis 1975 lag das Volljährigkeitsalter in Deutschland bei 21 Jahren, weil dies historisch und gesellschaftlich als das Alter galt, in dem eine Person als ausreichend reif und verantwortungsbewusst... [mehr]
Schwarzarbeit wird in Deutschland im **Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)** geregelt. Der zentrale Paragraph, der die Definition und das Verbot von Schwarzarbeit enthält, ist **&s... [mehr]
In Deutschland ist der Erwerb eines echten Waffenscheins streng geregelt und an hohe Anforderungen geknüpft. Ein Waffenschein berechtigt zum Führen (also Tragen in der Öffentlichkeit) v... [mehr]