Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Testierfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein rechtsgültiges Testament zu errichten. In Deutschland ist die Testierfähigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 2229 ff. BGB. Hier sind einige wesentliche Punkte zur Testierfähigkeit: 1. **Mindestalter**: Grundsätzlich muss eine Person das 16. Lebensjahr vollendet haben, um testierfähig zu sein (§ 2229 Abs. 1 BGB). Personen zwischen 16 und 18 Jahren können jedoch nur ein notarielles Testament errichten. 2. **Geistige Gesundheit**: Eine Person muss in der Lage sein, die Bedeutung und die Folgen ihrer testamentarischen Verfügungen zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 2229 Abs. 4 BGB). Dies bedeutet, dass sie nicht unter einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, einer Geistesschwäche oder einer Bewusstseinsstörung leiden darf, die die freie Willensbildung ausschließt. 3. **Vorübergehende Störungen**: Auch vorübergehende Störungen der Geistestätigkeit, wie z.B. durch Alkohol- oder Drogeneinfluss, können die Testierfähigkeit beeinträchtigen. 4. **Beweislast**: Im Streitfall muss die Person, die die Testierunfähigkeit behauptet, diese auch beweisen. Dies kann durch ärztliche Gutachten oder Zeugenaussagen geschehen. 5. **Notarielle Beurkundung**: Bei Zweifeln an der Testierfähigkeit kann ein Notar hinzugezogen werden, der die Testierfähigkeit prüft und das Testament beurkundet. Weitere Informationen zur Testierfähigkeit und den gesetzlichen Regelungen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter [§§ 2229 ff.](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2229.html).
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Ein Testament, das eine Bedingung wie „Es gibt nur etwas zu erben, wenn ich mindestens 80 Jahre alt werde“ enthält, ist grundsätzlich möglich, aber rechtlich problematisch.... [mehr]
Ein Testament muss nicht zwingend handgeschrieben sein, aber es kommt auf die Form an, die du wählst: **Eigenhändiges Testament:** Wenn du ein Testament selbst ohne Notar verfassen mö... [mehr]
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]
Nein, eine geschäftsunfähige Person kann kein wirksames Testament erstellen. Nach deutschem Recht (§ 2229 Abs. 4 BGB) ist die Testierfähigkeit Voraussetzung für die Errichtung... [mehr]