Was regelt Artikel 17 des Grundgesetzes?

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Artikel 17 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland lautet: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Dieser Artikel garantiert das Petitionsrecht, also das Recht, sich mit Anliegen oder Beschwerden an staatliche Stellen oder Parlamente zu wenden.

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