Änderungen an § 622 BGB im Jahr 1971

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Im Jahr 1971 wurde § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Deutschland geändert, um die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse zu reformieren. Vor der Änderung waren die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedlich geregelt. Die Reform führte zu einer Angleichung der Fristen und einer Verlängerung der Kündigungsfristen für Arbeitnehmer, die länger im Unternehmen beschäftigt waren. Ziel war es, den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer zu verbessern und eine gerechtere Regelung zu schaffen.

Kategorie: Recht Tags: Änderung Norm BGB

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