Das örtlich zuständige Mahngericht für Rechtsanwaltsgebühren als Hauptforderung ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Antragsteller (also die antragstellende... [mehr]
Das Landgericht ist in Deutschland zuständig für Klagen, wenn der Streitwert über 5.000 Euro liegt oder wenn es sich um bestimmte Rechtsstreitigkeiten handelt, die in der Zivilprozessordnung (ZPO) aufgeführt sind. Dazu gehören beispielsweise: 1. **Familienrechtliche Angelegenheiten**: wie Scheidungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten. 2. **Erbschaftsangelegenheiten**: wenn es um die Gültigkeit eines Testaments geht. 3. **Handels- und Gesellschaftsrecht**: bei Streitigkeiten zwischen Kaufleuten oder in Gesellschaftsangelegenheiten. In bestimmten Fällen kann das Landgericht auch dann zuständig sein, wenn es sich um eine Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte handelt.
Das örtlich zuständige Mahngericht für Rechtsanwaltsgebühren als Hauptforderung ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Antragsteller (also die antragstellende... [mehr]
Für eine Klage aus § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) mit einem Streitwert von 1.000 EUR (1 TDM = 1.000 Deutsche Mark, vermutlich ist aber 1.000 EUR gemeint) ist da... [mehr]
Die Gebühren für ein Versäumnisurteil des Landgerichts sind im Kostenverzeichnis (KV) zum Gerichtskostengesetz (GKG) unter der Nummer **1211** geregelt. Diese Nummer betrifft die Fest... [mehr]
Die Gerichtskosten im Zivilprozess vor dem Landgericht richten sich grundsätzlich nach dem **Streitwert** (auch Gegenstandswert genannt) der Klage. Die Tatsache, dass der Beklagte nicht reagiert... [mehr]