Ab wann ist das Landgericht bei Klagen zuständig?

Antwort

Das Landgericht ist in Deutschland zuständig für Klagen, wenn der Streitwert über 5.000 Euro liegt oder wenn es sich um bestimmte Rechtsstreitigkeiten handelt, die in der Zivilprozessordnung (ZPO) aufgeführt sind. Dazu gehören beispielsweise: 1. **Familienrechtliche Angelegenheiten**: wie Scheidungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten. 2. **Erbschaftsangelegenheiten**: wenn es um die Gültigkeit eines Testaments geht. 3. **Handels- und Gesellschaftsrecht**: bei Streitigkeiten zwischen Kaufleuten oder in Gesellschaftsangelegenheiten. In bestimmten Fällen kann das Landgericht auch dann zuständig sein, wenn es sich um eine Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte handelt.

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