Eine Kündigung eines Handelsvertretervertrags gemäß § 84 HGB sollte schriftlich erfolgen und bestimmte Mindestangaben enthalten. Hier ein Muster, wie eine solche Kündigung fo... [mehr]
§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist eine Vorschrift des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters bei Wohnraummietverhältnissen regelt. Der genaue Wortlaut lautet: **§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB:** > (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn > ... > 3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wäre und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. **Bedeutung:** Der Vermieter kann dem Mieter ordentlich kündigen, wenn er das Mietobjekt wirtschaftlich verwerten möchte (z.B. Abriss, Neubau, Verkauf) und die Fortsetzung des Mietverhältnisses diese Verwertung erheblich behindert und ihm dadurch erhebliche Nachteile entstehen würden. Die Hürden für eine solche Kündigung sind hoch: Es reicht nicht aus, dass der Vermieter einfach mehr Gewinn erzielen könnte; es müssen erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html).
Eine Kündigung eines Handelsvertretervertrags gemäß § 84 HGB sollte schriftlich erfolgen und bestimmte Mindestangaben enthalten. Hier ein Muster, wie eine solche Kündigung fo... [mehr]
Bei Lärmbelästigung in deiner Wohnung in Berlin kannst du folgende Schritte unternehmen: 1. **Vermieter oder Hausverwaltung:** Wende dich zunächst an deinen Vermieter oder die Hausverw... [mehr]
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist ein Gesetz und damit zwingendes Recht, während Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorformulierte Vertragsbedingungen eines Unternehmens sind. Gru... [mehr]
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]