Eine Betreibung in der Schweiz fällt unter das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Dieses Gesetz regelt die Verfahren zur Betreibung von Forderungen und die damit verbund... [mehr]
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgeschäfte und Fristen. Er legt die allgemeinen Prinzipien des Zivilrechts fest. 2. **Schuldrecht**: Dieser Teil ist in zwei Abschnitte unterteilt: - **Allgemeines Schuldrecht**: Hier werden die allgemeinen Regelungen zu Schuldverhältnissen, wie z.B. Verträge, behandelt. - **Besonderes Schuldrecht**: Dieser Abschnitt befasst sich mit speziellen Schuldverhältnissen, wie Kauf, Miete, Dienstvertrag und Werkvertrag. 3. **Sachenrecht**: Dieser Teil regelt die Rechte an Sachen, insbesondere das Eigentum und die Besitzverhältnisse. 4. **Familienrecht**: Hier werden die rechtlichen Regelungen zu Ehe, Verwandtschaft, Vormundschaft und Adoption behandelt. 5. **Erbrecht**: Dieser Teil regelt die Rechtsnachfolge nach dem Tod einer Person, einschließlich Testamentsrecht und Erbfolge. Das BGB ist somit ein zentrales Werk des deutschen Zivilrechts und bildet die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen in Deutschland.
Eine Betreibung in der Schweiz fällt unter das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Dieses Gesetz regelt die Verfahren zur Betreibung von Forderungen und die damit verbund... [mehr]