Wenn ein Schweizer Kunde eine Transportdienstleistung innerhalb Deutschlands in Anspruch nimmt (also Start- und Zielort liegen beide in Deutschland), handelt es sich um eine sogenannte "Inlandsle... [mehr]
Wenn du eine sonstige Leistung an einen Kunden aus der Schweiz erbringst, die jedoch **nicht in der Schweiz** steuerbar ist (also der Leistungsort nicht in der Schweiz liegt), gelten folgende Grundsätze für die Rechnungserstellung aus Sicht eines deutschen Unternehmens: **1. Leistungsort bestimmen:** Nach § 3a UStG ist bei sonstigen Leistungen an Unternehmer grundsätzlich der Empfängerort maßgeblich (Empfängerortprinzip). Das heißt, die Leistung ist dort steuerbar, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Wenn der Leistungsort **nicht in der Schweiz** liegt, sondern z.B. in einem Drittland oder in Deutschland, ist die Umsatzsteuerpflicht nach dem jeweiligen nationalen Recht zu prüfen. **2. Umsatzsteuer:** - **Leistungsort außerhalb Deutschlands und der Schweiz:** Die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar. - **Leistungsort in Deutschland:** Die Leistung ist in Deutschland steuerbar und ggf. umsatzsteuerpflichtig. **3. Rechnungsausstellung:** - **Keine deutsche Umsatzsteuer:** Wenn die Leistung nicht in Deutschland steuerbar ist, wird die Rechnung **ohne deutsche Umsatzsteuer** ausgestellt. - **Hinweis auf Steuerfreiheit:** Auf der Rechnung sollte ein Hinweis stehen, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, z.B.: - „Nicht im Inland steuerbare Leistung gemäß § 3a UStG.“ - **Angaben zum Leistungsempfänger:** Name und Anschrift des Schweizer Kunden. - **Eigene USt-IdNr. (falls vorhanden):** Bei Leistungen an Unternehmen im Ausland sollte die eigene USt-IdNr. angegeben werden. **4. Beispiel für einen Rechnungstext:** --- Max Mustermann GmbH Musterstraße 1 12345 Musterstadt Deutschland Rechnung an: Kunde AG Kundenstraße 2 8000 Zürich Schweiz Leistungsbeschreibung: [Beschreibung der sonstigen Leistung] Leistungsdatum: [Datum] Nettobetrag: EUR XXX,XX Umsatzsteuer: 0,00 EUR Hinweis: Nicht im Inland steuerbare sonstige Leistung gemäß § 3a UStG. --- **5. Weitere Hinweise:** - Prüfe, ob im Drittland (z.B. Schweiz) eine Registrierungspflicht oder andere steuerliche Pflichten bestehen. - Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater. **Weiterführende Informationen:** - [§ 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html) - [Informationen der IHK zur Rechnungsstellung ins Ausland](https://www.ihk.de/) Bei weiteren Details zur konkreten Leistung oder zum Leistungsort kann die Antwort noch genauer angepasst werden.
Wenn ein Schweizer Kunde eine Transportdienstleistung innerhalb Deutschlands in Anspruch nimmt (also Start- und Zielort liegen beide in Deutschland), handelt es sich um eine sogenannte "Inlandsle... [mehr]
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Ein Unternehmen in Deutschland kann eine Rechnung an einen Kunden in Deutschland stellen, während die Lieferung der Ware in die Schweiz erfolgt. Dabei... [mehr]
Der Hauptunterschied zwischen einer E-Rechnung und einer normalen Rechnung liegt in der Form und der Art der Übermittlung. 1. **E-Rechnung**: Dies ist eine elektronische Rechnung, die in einem... [mehr]
Eine Ausgangsrechnung muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben bestimmte Bestandteile enthalten, um rechtsgültig zu sein. Die wichtigsten Bestandteile sind: 1. **Rechnungsdatum**: Das Dat... [mehr]
Bei Rechnungen über 250 Euro sind mehrere Punkte zu beachten: 1. **Rechnungsstellung**: Die Rechnung muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten, wie z.B. Name und Anschrift des Rech... [mehr]
Ein Kassenbon kann in vielen Fällen als kleine Rechnung gelten, insbesondere wenn er die erforderlichen Angaben enthält, die für eine Rechnung notwendig sind. Dazu gehören in der R... [mehr]
Auf einer Rechnung sollten folgende Positionen und Materialien aufgeführt werden: 1. **Rechnungsdatum**: Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird. 2. **Rechnungsnummer**: Eine eindeutige... [mehr]