Wie stelle ich eine Rechnung für eine sonstige Leistung an einen Kunden aus der Schweiz aus, wenn die Leistung nicht in der Schweiz erbracht wurde?

Antwort

Wenn du eine sonstige Leistung an einen Kunden aus der Schweiz erbringst, die jedoch **nicht in der Schweiz** steuerbar ist (also der Leistungsort nicht in der Schweiz liegt), gelten folgende Grundsätze für die Rechnungserstellung aus Sicht eines deutschen Unternehmens: **1. Leistungsort bestimmen:** Nach § 3a UStG ist bei sonstigen Leistungen an Unternehmer grundsätzlich der Empfängerort maßgeblich (Empfängerortprinzip). Das heißt, die Leistung ist dort steuerbar, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Wenn der Leistungsort **nicht in der Schweiz** liegt, sondern z.B. in einem Drittland oder in Deutschland, ist die Umsatzsteuerpflicht nach dem jeweiligen nationalen Recht zu prüfen. **2. Umsatzsteuer:** - **Leistungsort außerhalb Deutschlands und der Schweiz:** Die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar. - **Leistungsort in Deutschland:** Die Leistung ist in Deutschland steuerbar und ggf. umsatzsteuerpflichtig. **3. Rechnungsausstellung:** - **Keine deutsche Umsatzsteuer:** Wenn die Leistung nicht in Deutschland steuerbar ist, wird die Rechnung **ohne deutsche Umsatzsteuer** ausgestellt. - **Hinweis auf Steuerfreiheit:** Auf der Rechnung sollte ein Hinweis stehen, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, z.B.: - „Nicht im Inland steuerbare Leistung gemäß § 3a UStG.“ - **Angaben zum Leistungsempfänger:** Name und Anschrift des Schweizer Kunden. - **Eigene USt-IdNr. (falls vorhanden):** Bei Leistungen an Unternehmen im Ausland sollte die eigene USt-IdNr. angegeben werden. **4. Beispiel für einen Rechnungstext:** --- Max Mustermann GmbH Musterstraße 1 12345 Musterstadt Deutschland Rechnung an: Kunde AG Kundenstraße 2 8000 Zürich Schweiz Leistungsbeschreibung: [Beschreibung der sonstigen Leistung] Leistungsdatum: [Datum] Nettobetrag: EUR XXX,XX Umsatzsteuer: 0,00 EUR Hinweis: Nicht im Inland steuerbare sonstige Leistung gemäß § 3a UStG. --- **5. Weitere Hinweise:** - Prüfe, ob im Drittland (z.B. Schweiz) eine Registrierungspflicht oder andere steuerliche Pflichten bestehen. - Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater. **Weiterführende Informationen:** - [§ 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html) - [Informationen der IHK zur Rechnungsstellung ins Ausland](https://www.ihk.de/) Bei weiteren Details zur konkreten Leistung oder zum Leistungsort kann die Antwort noch genauer angepasst werden.

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