Wie wird eine Rechnung für einen Schweizer Kunden gestellt, wenn der Transport nur innerhalb Deutschlands erfolgt?

Antwort

Wenn ein Schweizer Kunde eine Transportdienstleistung innerhalb Deutschlands in Anspruch nimmt (also Start- und Zielort liegen beide in Deutschland), handelt es sich um eine sogenannte "Inlandsleistung" nach deutschem Umsatzsteuerrecht. **Rechnungsstellung:** - **Umsatzsteuer:** Die Leistung ist in Deutschland steuerbar und in der Regel auch steuerpflichtig. Das bedeutet, du musst die deutsche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) auf der Rechnung ausweisen, auch wenn der Kunde in der Schweiz ansässig ist. - **Reverse-Charge-Verfahren:** Das Reverse-Charge-Verfahren kommt hier nicht zur Anwendung, da der Leistungsort in Deutschland liegt und die Leistung tatsächlich im Inland erbracht wird. - **Rechnungsangaben:** Die Rechnung muss alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten, insbesondere: - Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers (also auch die Schweizer Adresse des Kunden) - Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers - Ausstellungsdatum - Fortlaufende Rechnungsnummer - Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung (hier: Transportdienstleistung) - Zeitpunkt der Leistung - Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag sowie Steuersatz **Zusammengefasst:** Du stellst dem Schweizer Kunden eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer aus, da der Transport ausschließlich innerhalb Deutschlands erfolgt. **Hinweis:** Sollte der Transport grenzüberschreitend sein (z. B. von Deutschland in die Schweiz oder umgekehrt), gelten andere Regelungen. In diesem Fall kann die Leistung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein (§ 4 Nr. 3a UStG). Weitere Informationen findest du auch beim [Bundeszentralamt für Steuern](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Vorschriften/Leistungsort/leistungsort_node.html).

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