Ja, das ist grundsätzlich möglich. Ein Unternehmen in Deutschland kann eine Rechnung an einen Kunden in Deutschland stellen, während die Lieferung der Ware in die Schweiz erfolgt. Dabei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer):** Bei einer Lieferung aus Deutschland in die Schweiz handelt es sich um eine Ausfuhrlieferung in ein Drittland (außerhalb der EU). Solche Lieferungen sind in Deutschland in der Regel von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 1a UStG), sofern die Ausfuhr nachgewiesen wird. 2. **Nachweis der Ausfuhr:** Der deutsche Lieferant muss den Ausfuhrnachweis führen, um die Steuerbefreiung zu erhalten. Das geschieht meist durch Ausfuhrdokumente und die Bestätigung der Ausfuhr durch den Zoll. 3. **Rechnungsstellung:** Die Rechnung wird netto (ohne deutsche Umsatzsteuer) ausgestellt. Auf der Rechnung sollte ein Hinweis auf die Steuerbefreiung stehen, z. B. „Steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 4 Nr. 1a UStG“. 4. **Zoll und Einfuhr in die Schweiz:** Der Empfänger in der Schweiz muss die Ware beim Schweizer Zoll anmelden und die dort anfallende Einfuhrumsatzsteuer sowie ggf. Zölle bezahlen. 5. **Rechnungsempfänger:** Der Rechnungsempfänger kann in Deutschland oder in der Schweiz ansässig sein. Wichtig ist, dass die Lieferung tatsächlich in die Schweiz erfolgt. **Fazit:** Eine Rechnungsstellung in Deutschland mit Lieferung in die Schweiz ist möglich und üblich, insbesondere im Exportgeschäft. Es müssen jedoch die steuerlichen und zollrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundeszentralamt für Steuern](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Export/umsatzsteuer-export_node.html).