Grönland ist tatsächlich 1985 aus der Europäischen Gemeinschaft (heute EU) ausgetreten, aber nicht primär wegen des Walfangs. Der Hauptgrund für den Austritt war, dass die gr&... [mehr]
In der Europäischen Union (EU) folgt der Gesetzgebungsprozess mehreren Schritten und involviert verschiedene Institutionen: 1. **Initiative**: Die Europäische Kommission hat das alleinige Recht, Gesetzesvorschläge zu initiieren. Sie erstellt einen Entwurf und legt ihn dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vor. 2. **Beratung und Annahme**: - **Europäisches Parlament**: Das Parlament prüft den Vorschlag und kann Änderungen vorschlagen. Es gibt eine erste Lesung, in der das Parlament seine Position festlegt. - **Rat der Europäischen Union**: Der Rat, der sich aus Ministern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, prüft ebenfalls den Vorschlag und die Änderungen des Parlaments. Auch der Rat legt seine Position in einer ersten Lesung fest. - **Zweite Lesung**: Wenn das Parlament und der Rat sich in der ersten Lesung nicht einigen, folgt eine zweite Lesung. Beide Institutionen versuchen, eine gemeinsame Position zu finden. - **Vermittlungsausschuss**: Falls nach der zweiten Lesung keine Einigung erzielt wird, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, der aus Vertretern des Parlaments und des Rates besteht. Ziel ist es, einen Kompromiss zu finden. - **Dritte Lesung**: Der Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses wird in einer dritten Lesung sowohl vom Parlament als auch vom Rat angenommen. 3. **Veröffentlichung und Inkrafttreten**: Nach der Annahme wird das Gesetz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt zu einem festgelegten Zeitpunkt in Kraft. 4. **Nationale Umsetzung**: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Verordnungen gelten unmittelbar und bedürfen keiner nationalen Umsetzung. 5. **Kontrolle der Umsetzung**: - **Europäische Kommission**: Die Kommission überwacht die Umsetzung der EU-Gesetze in den Mitgliedstaaten. Sie kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn ein Mitgliedstaat seine Verpflichtungen nicht erfüllt. - **Europäischer Gerichtshof (EuGH)**: Der EuGH entscheidet über Vertragsverletzungsverfahren und kann Sanktionen gegen Mitgliedstaaten verhängen, die gegen EU-Recht verstoßen. Weitere Informationen zu den Institutionen und Prozessen der EU sind auf der offiziellen Website der Europäischen Union zu finden: [europa.eu](https://europa.eu).
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In den Institutionen der Europäischen Union (EU) arbeiten etwa 60.000 bis 70.000 Menschen (Stand 2023). Diese Zahl umfasst die Beschäftigten der wichtigsten Organe wie der Europäischen... [mehr]
Die EU-Bürokratie – also die gemeinsamen Institution und Verwaltungsstrukturen der Europäischen Union ist notwendig, weil viele Herausforderungen und Aufgaben nicht mehr sinnvoll von e... [mehr]
Ja, es gibt zahlreiche kritische Stimmen zur Europäischen Union (EU), die aus unterschiedlichen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Perspektiven kommen. Zu den wichtigsten Kritik... [mehr]
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Die neuen Verträge, die derzeit zwischen der EU und der Schweiz verhandelt werden (Stand: Juni 2024), sind sogenannte bilaterale Abkommen. Das bedeutet, sie werden direkt zwischen der Europä... [mehr]
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