Das 80-Milliarden-Euro-Sparpaket der Bundesregierung unter Angela Merkel und Guido Westerwelle wurde im Jahr 2010 beschlossen und umfasste zahlreiche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Ziel...
Das aktuell geplante Rentenpaket der Bundesregierung, oft als „Rentenpaket II“ bezeichnet, wurde im Frühjahr 2024 vorgestellt. Die wichtigsten Inhalte sind: 1. **Sicherung des Rentenniveaus** Das Rentenniveau (das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittslohn) soll bis 2039 bei mindestens 48 % gesetzlich festgeschrieben werden. Damit soll verhindert werden, dass die Renten im Verhältnis zu den Löhnen weiter absinken. 2. **Einführung eines Generationenkapitals** Die Bundesregierung plant, ein sogenanntes Generationenkapital einzuführen. Der Staat will dazu ab 2024 jährlich zunächst 12 Milliarden Euro aus Krediten am Kapitalmarkt aufnehmen und in einen staatlichen Fonds investieren. Die Erträge sollen ab den 2030er Jahren zur Stabilisierung der Rentenbeiträge beitragen. 3. **Beitragssatzentwicklung** Trotz der Maßnahmen wird erwartet, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in den kommenden Jahren ansteigt. Das Paket soll aber dazu beitragen, den Anstieg abzumildern. 4. **Keine Anhebung des Renteneintrittsalters** Das Renteneintrittsalter bleibt unverändert bei 67 Jahren. Eine weitere Anhebung ist im Paket nicht vorgesehen. 5. **Weitere Maßnahmen** Es sind keine grundlegenden Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente oder der Mütterrente vorgesehen. Die Fokussierung liegt auf der Stabilisierung des Rentenniveaus und der Finanzierung. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/rentenpaket-ii.html Das Rentenpaket muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen und kann sich im Detail noch ändern.
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