Übernimmt die Bundesregierung die Kosten für die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan oder die Türkei?

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Die Kosten für Abschiebungen, auch von schwerstkriminellen Personen, werden grundsätzlich von den deutschen Behörden getragen. Das bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland – konkret das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundespolizei oder die zuständigen Landesbehörden – die Organisation und Finanzierung der Abschiebung übernimmt. Dazu gehören Flugkosten, Begleitpersonal, medizinische Betreuung und weitere logistische Ausgaben. Bei Abschiebungen in bestimmte Länder wie Afghanistan oder die Türkei gelten besondere rechtliche und praktische Rahmenbedingungen: - **Afghanistan:** Aufgrund der Sicherheitslage finden derzeit (Stand: Juni 2024) nur sehr eingeschränkt Abschiebungen nach Afghanistan statt. In der Vergangenheit wurden vor allem Straftäter und sogenannte Gefährder abgeschoben. Die Kosten trägt auch hier Deutschland. - **Türkei:** Abschiebungen in die Türkei sind grundsätzlich möglich und werden regelmäßig durchgeführt. Auch hier übernimmt Deutschland die Kosten. In manchen Fällen versuchen die Behörden, die Kosten von den Betroffenen zurückzufordern, was aber in der Praxis selten erfolgreich ist. Weitere Informationen findest du auf den Seiten des [Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)](https://www.bamf.de/) und der [Bundespolizei](https://www.bundespolizei.de/).

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