Zuzahlungen Pflegekasse Pflegegrad 4 Kurzzeitpflege Verhinderungspflege vollstationäre Pflege pro Tag Monat

Antwort

Die Zuzahlungen der Pflegekasse für Pflegegrad 4 variieren je nach Art der Pflege. Hier sind die aktuellen Informationen: 1. **Kurzzeitpflege**: Bei Kurzzeitpflege können bis zu 1.774 Euro pro Jahr in Anspruch genommen werden. Bei einer maximalen Dauer von 28 Tagen pro Jahr ergibt sich eine Zuzahlung von etwa 63 Euro pro Tag. 2. **Verhinderungspflege**: Für Verhinderungspflege stehen bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Bei einer maximalen Dauer von 42 Tagen pro Jahr beträgt die Zuzahlung etwa 38 Euro pro Tag. 3. **Vollstationäre Pflege**: Bei vollstationärer Pflege gibt es einen Pflegekostenanteil, der je nach Einrichtung unterschiedlich ist. Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 4 bis zu 1.775 Euro pro Monat. Die Zuzahlungen für Unterkunft und Verpflegung müssen jedoch zusätzlich getragen werden und können stark variieren. Es ist wichtig, sich bei der jeweiligen Pflegekasse oder einem Fachberater über die genauen Beträge und mögliche Änderungen zu informieren.

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