Für welchen Zeitraum besteht 2025 Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Antwort

Im Jahr 2025 besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege für bis zu **8 Wochen (56 Tage)** pro Kalenderjahr. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der Betreuung sowie die Kosten für die medizinische Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von **1.774 Euro** pro Jahr (Stand: Gesetzeslage bis einschließlich 2024; für 2025 sind Erhöhungen geplant, bitte aktuelle Gesetzgebung prüfen). Der Zeitraum von 8 Wochen bezieht sich auf die tatsächliche Dauer der Inanspruchnahme, unabhängig davon, ob die Kurzzeitpflege am Stück oder in mehreren Abschnitten im Jahr genutzt wird. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Alzheimer Gesellschaft](https://www.deutsche-alzheimer.de/unsere-themen/pflege/kurzzeitpflege) oder deiner Pflegekasse.

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