Ja, ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht, wenn ein pflegender Angehöriger ins Krankenhaus muss. Die Kurzzeitpflege dient dazu, die Pflegebedürftigen während der Abwesenheit des pfleg... [mehr]
Im Jahr 2025 besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege für bis zu **8 Wochen (56 Tage)** pro Kalenderjahr. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der Betreuung sowie die Kosten für die medizinische Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von **1.774 Euro** pro Jahr (Stand: Gesetzeslage bis einschließlich 2024; für 2025 sind Erhöhungen geplant, bitte aktuelle Gesetzgebung prüfen). Der Zeitraum von 8 Wochen bezieht sich auf die tatsächliche Dauer der Inanspruchnahme, unabhängig davon, ob die Kurzzeitpflege am Stück oder in mehreren Abschnitten im Jahr genutzt wird. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Alzheimer Gesellschaft](https://www.deutsche-alzheimer.de/unsere-themen/pflege/kurzzeitpflege) oder deiner Pflegekasse.
Ja, ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht, wenn ein pflegender Angehöriger ins Krankenhaus muss. Die Kurzzeitpflege dient dazu, die Pflegebedürftigen während der Abwesenheit des pfleg... [mehr]
Unter Kurzzeitpflege im Heim versteht man die vorübergehende, befristete Unterbringung und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim).... [mehr]
Anspruch auf Pflegegrad 1 hat man, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt. Dies bedeutet, dass eine Person Unterstützung bei allt... [mehr]