Unter Kurzzeitpflege im Heim versteht man die vorübergehende, befristete Unterbringung und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim).... [mehr]
Der Satz für das Kurzzeitpflegegeld richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Pflegeversicherung in Deutschland. Für die Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse im Jahr 2024 bis zu **1.774 Euro** pro Kalenderjahr für maximal **8 Wochen (56 Tage)**. Für **28 Tage** Kurzzeitpflege kannst du also anteilig bis zu **887 Euro** (die Hälfte des Jahresbetrags) von der Pflegekasse erhalten, sofern die tatsächlichen Kosten so hoch sind. Die genaue Auszahlung hängt von den tatsächlichen Kosten der Einrichtung ab. **Wichtig:** Das Kurzzeitpflegegeld ist keine direkte Geldleistung an die pflegebedürftige Person, sondern die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zum genannten Höchstbetrag. Zusätzlich kann das nicht genutzte Budget der Verhinderungspflege (bis zu 1.612 Euro) anteilig für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Deutschen Alzheimer Gesellschaft](https://www.deutsche-alzheimer.de/unsere-themen/pflege/kurzzeitpflege) oder deiner Pflegekasse.
Unter Kurzzeitpflege im Heim versteht man die vorübergehende, befristete Unterbringung und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim).... [mehr]
Im Jahr 2025 besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege für bis zu **8 Wochen (56 Tage)** pro Kalenderjahr. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die... [mehr]
Ja, ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht, wenn ein pflegender Angehöriger ins Krankenhaus muss. Die Kurzzeitpflege dient dazu, die Pflegebedürftigen während der Abwesenheit des pfleg... [mehr]
In Deutschland gibt es verschiedene Regelungen zum Pflegegeld, die von der Pflegeversicherung abhängen. Wenn dein Vater in Deutschland versichert ist und das in Polen, kann es kompliziert werden... [mehr]