Im Jahr 2025 besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege für bis zu **8 Wochen (56 Tage)** pro Kalenderjahr. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die... [mehr]
Unter Kurzzeitpflege im Heim versteht man die vorübergehende, befristete Unterbringung und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim). Sie kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, während der Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen oder zur Überbrückung von Krisensituationen. Die Kurzzeitpflege ist in Deutschland eine Leistung der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI). Sie kann für maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei einen Teil der Kosten für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege, während Unterkunft und Verpflegung meist selbst zu zahlen sind. Weitere Informationen findest du z.B. auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber/leistungen/kurzzeitpflege.html
Im Jahr 2025 besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege für bis zu **8 Wochen (56 Tage)** pro Kalenderjahr. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die... [mehr]
Ja, ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht, wenn ein pflegender Angehöriger ins Krankenhaus muss. Die Kurzzeitpflege dient dazu, die Pflegebedürftigen während der Abwesenheit des pfleg... [mehr]
In Deutschland kann ein Antrag auf Pflegeleistungen von verschiedenen Personen gestellt werden, wenn der Betroffene selbst dazu nicht in der Lage ist. Dazu gehören: 1. **Familienangehörige*... [mehr]