Was passiert, wenn bei Rückgabe der Wohnung eine Zimmertür fehlt?

Antwort

Wenn bei der Rückgabe einer Wohnung eine Zimmertür fehlt, kann der Vermieter dies als Beschädigung oder Verlust von Mietsache betrachten. In der Regel hat der Mieter die Pflicht, die Wohnung in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie bei Einzug übergeben wurde, abzüglich der normalen Abnutzung. Folgende Schritte könnten dann erfolgen: 1. **Dokumentation**: Der Vermieter wird den Schaden dokumentieren, oft durch Fotos und eine schriftliche Bestandsaufnahme. 2. **Schadensersatzforderung**: Der Vermieter kann den Mieter auffordern, die fehlende Tür zu ersetzen oder die Kosten für eine neue Tür zu übernehmen. 3. **Kaution**: Der Vermieter kann die Kosten für die Ersatzbeschaffung oder Reparatur von der hinterlegten Kaution abziehen. 4. **Rechtliche Schritte**: Sollte der Mieter die Kosten nicht übernehmen, kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten, um den Schadensersatz einzufordern. Es ist ratsam, solche Angelegenheiten im Vorfeld mit dem Vermieter zu klären und gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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