Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
In Deutschland musst du einen alten Mietvertrag in der Regel mindestens 6 Jahre aufbewahren. Dies entspricht der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für Verträge nach § 195 BGB. Es kann jedoch sinnvoll sein, Mietverträge länger aufzubewahren, insbesondere wenn es um mögliche Streitigkeiten oder Nachweise geht. In einigen Fällen, wie bei steuerlichen Angelegenheiten, kann eine Aufbewahrungsfrist von bis zu 10 Jahren gelten.
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Eine Überprüfung eines Mietvertrags ist wichtig, um sicherzustellen, alle Regelungen rechtlich korrekt und für beide Parteien fair sind. Dabei solltest du besonders auf folgende Punkte... [mehr]
Nach erfolgreicher Vermittlung eines Mietvertrages dürfen die Daten der neuen Mieter grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den ursprünglichen Zweck (z. B. Ausw... [mehr]
In einem solchen Fall gilt grundsätzlich das sogenannte Beweislastprinzip. Wer sich auf eine Tatsache beruft, muss diese auch beweisen (§ 556 BGB analog). Das bedeutet: Möchte der Mi... [mehr]