Zusatzdokument zum Mietvertrag (Betreff: Verbot rassistischer Äußerungen und Handlungen) Zwischen [Vermieter: Name, Anschrift] und [Mieter/Veranstalter: Name, Anschrift] wird fo... [mehr]
In Deutschland musst du einen alten Mietvertrag in der Regel mindestens 6 Jahre aufbewahren. Dies entspricht der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für Verträge nach § 195 BGB. Es kann jedoch sinnvoll sein, Mietverträge länger aufzubewahren, insbesondere wenn es um mögliche Streitigkeiten oder Nachweise geht. In einigen Fällen, wie bei steuerlichen Angelegenheiten, kann eine Aufbewahrungsfrist von bis zu 10 Jahren gelten.
Zusatzdokument zum Mietvertrag (Betreff: Verbot rassistischer Äußerungen und Handlungen) Zwischen [Vermieter: Name, Anschrift] und [Mieter/Veranstalter: Name, Anschrift] wird fo... [mehr]
Ja, ein Mietvertrag mit einer vom Vermieter geschätzten Pauschale für die üblichen Nebenkosten ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im deutschen Mietrecht (§ 556 BGB) gi... [mehr]
Ob die Mieterhöhung ab November korrekt ist, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden. In Deutschland gilt bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB (Mieterhö... [mehr]