Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn ein Haus unbewohnbar ist?

Antwort

Wenn ein Haus unbewohnbar wird, hat das Auswirkungen auf den Mietvertrag. In der Regel gilt Folgendes: 1. **Mietminderung**: Der Mieter kann die Miete mindern, solange die Unbewohnbarkeit besteht. Die Höhe der Minderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab. 2. **Kündigungsrecht**: Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können unter bestimmten Umständen den Mietvertrag kündigen. Der Mieter kann kündigen, wenn die Unbewohnbarkeit erheblich ist und der Vermieter nicht schnell genug Abhilfe schafft. 3. **Instandsetzungspflicht**: Der Vermieter ist verpflichtet, die Mängel zu beheben und das Haus wieder bewohnbar zu machen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten. 4. **Fristen**: Es gibt gesetzliche Fristen, innerhalb derer der Vermieter die Mängel beseitigen muss. Versäumt er diese Fristen, kann der Mieter weitere Schritte einleiten. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Rechte und Pflichten zu klären.

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