Eine pauschale Erklärung dafür, dass die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 deutlich schlechter ausfällt als 2023, gibt es nicht, da die Nebenkosten von vielen individuellen F... [mehr]
Zum Hausgeld gehören in der Regel alle laufenden Kosten, die für den Betrieb und die Instandhaltung eines Mehrfamilienhauses anfallen. Dazu zählen: 1. **Betriebskosten**: Dazu gehören Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeisterdienste, Gartenpflege und Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen. 2. **Verwaltungskosten**: Kosten für die Verwaltung des Hauses, wie z.B. die Vergütung des Verwalters. 3. **Instandhaltungsrücklage**: Ein Teil des Hausgeldes wird oft in eine Rücklage für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen des Gebäudes eingezahlt. 4. **Versicherungen**: Kosten für Gebäudeversicherungen, Haftpflichtversicherungen und andere relevante Versicherungen. 5. **Sonstige Kosten**: Dazu können auch Kosten für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen, Wartung von Aufzügen oder andere Dienstleistungen gehören. Die genaue Zusammensetzung des Hausgeldes kann je nach Wohnanlage und Vereinbarungen in der Eigentümergemeinschaft variieren.
Eine pauschale Erklärung dafür, dass die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 deutlich schlechter ausfällt als 2023, gibt es nicht, da die Nebenkosten von vielen individuellen F... [mehr]
Ja, ein Mietvertrag mit einer vom Vermieter geschätzten Pauschale für die üblichen Nebenkosten ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im deutschen Mietrecht (§ 556 BGB) gi... [mehr]
Die Wohneigentumsquote in der Schweiz ist im internationalen Vergleich tatsächlich relativ niedrig (etwa 36–38 %). Dafür gibt es mehrere Gründe: 1. **Historische Entwicklung:** I... [mehr]