Nicht umlagefähige Kosten bei einer Nebenkostenabrechnung sind Ausgaben, die der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen darf. Das bedeutet, diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen und sie d... [mehr]
Die Rechtslage zur Terrassenbepflanzung bei Mietenden kann je nach Land und spezifischem Mietvertrag variieren. In Deutschland beispielsweise gilt Folgendes: 1. **Mietvertrag prüfen**: Zunächst sollte der Mietvertrag geprüft werden. Oftmals gibt es Klauseln, die die Nutzung und Gestaltung der Terrasse regeln. 2. **Zustimmung des Vermieters**: Grundsätzlich dürfen Mietende ihre Terrasse bepflanzen, solange die Bepflanzung nicht zu Schäden an der Mietsache führt oder die Nutzung der Terrasse erheblich beeinträchtigt. Bei größeren Veränderungen oder fest installierten Pflanzkästen kann die Zustimmung des Vermieters erforderlich sein. 3. **Rücksichtnahme auf Nachbarn**: Die Bepflanzung sollte so gestaltet sein, dass sie die Nachbarn nicht beeinträchtigt. Überhängende Pflanzen oder solche, die stark wuchern, könnten zu Konflikten führen. 4. **Rückbaupflicht**: Bei Auszug müssen Mietende die Terrasse in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das bedeutet, dass fest installierte Pflanzkästen oder Rankhilfen möglicherweise entfernt werden müssen. Für detaillierte Informationen und spezifische Rechtsberatung ist es ratsam, einen Anwalt oder eine Mietervereinigung zu konsultieren.
Nicht umlagefähige Kosten bei einer Nebenkostenabrechnung sind Ausgaben, die der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen darf. Das bedeutet, diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen und sie d... [mehr]
Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist e... [mehr]
Schwerwiegende Pflichtverletzungen als Mieter bei baulichen Veränderungen im Bad oder Garten liegen vor, wenn ohne Zustimmung des Vermieters gravierende Eingriffe vorgenommen werden, die den ursp... [mehr]
Ja, im deutschen Mietrecht gilt grundsätzlich der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB). Das bedeutet: Wenn ein vermietetes Objekt verkauft wird, tritt der neue Eigent&... [mehr]