Mietminderung bei Ungezieferbefall und einer Miete von 780 Euro?

Antwort

Bei einem Ungezieferbefall in einer Mietwohnung kann eine Mietminderung in Betracht gezogen werden, da dieser Mangel die Wohnqualität beeinträchtigt. Die Höhe der Mietminderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Ausmaß des Befalls und der Dauer, in der die Wohnung betroffen ist. In der Regel wird eine Mietminderung zwischen 10% und 30% der Nettomiete als angemessen angesehen, je nach Schwere des Befalls. Bei einer Miete von 780 Euro könnte dies eine Mietminderung von etwa 78 bis 234 Euro pro Monat bedeuten. Es ist ratsam, den Vermieter schriftlich über den Befall zu informieren und eine Frist zur Beseitigung des Problems zu setzen. Bei anhaltenden Problemen kann eine Mietminderung geltend gemacht werden. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an einen Mieterverein zu wenden.

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