Wie funktioniert eine Mietminderung wegen Sanierung?

Antwort

Eine Mietminderung wegen Sanierung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Grundsätzlich hat ein Mieter das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt. Dazu gehören auch Beeinträchtigungen durch Sanierungsarbeiten. Folgende Schritte sind zu beachten: 1. **Mangel feststellen**: Es muss eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegen, z.B. durch Lärm, Schmutz oder eingeschränkte Nutzung der Wohnung. 2. **Vermieter informieren**: Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich über den Mangel informieren und ihm die Möglichkeit geben, diesen zu beheben. 3. **Mietminderung berechnen**: Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Es gibt keine festen Prozentsätze, aber Gerichtsurteile können als Orientierung dienen. 4. **Miete mindern**: Die Miete kann ab dem Zeitpunkt der Mangelanzeige gemindert werden. Der geminderte Betrag wird von der Bruttomiete (inkl. Nebenkosten) abgezogen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen oder Informationen bei Mietervereinen einzuholen, um die genaue Vorgehensweise und die Höhe der Mietminderung zu klären.

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