Zusatzdokument zum Mietvertrag (Betreff: Verbot rassistischer Äußerungen und Handlungen) Zwischen [Vermieter: Name, Anschrift] und [Mieter/Veranstalter: Name, Anschrift] wird fo... [mehr]
Die Mietkaution kann in der Regel bis zu sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückbehalten werden. Dies gibt dem Vermieter ausreichend Zeit, um eventuelle Ansprüche wegen Schäden oder ausstehender Nebenkostenabrechnungen zu prüfen. In einigen Fällen kann die Rückzahlung auch länger dauern, wenn noch Nebenkostenabrechnungen ausstehen oder wenn es Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung gibt. Es ist jedoch wichtig, dass der Vermieter die Kaution nicht unangemessen lange zurückhält.
Zusatzdokument zum Mietvertrag (Betreff: Verbot rassistischer Äußerungen und Handlungen) Zwischen [Vermieter: Name, Anschrift] und [Mieter/Veranstalter: Name, Anschrift] wird fo... [mehr]
Ja, ein Mietvertrag mit einer vom Vermieter geschätzten Pauschale für die üblichen Nebenkosten ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im deutschen Mietrecht (§ 556 BGB) gi... [mehr]