Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf möglich, wenn der Erbe die Mietwohnung nicht selbst nutzen, aber nicht mehr vermieten will?

Antwort

Ja, eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist grundsätzlich möglich, wenn der Erbe die Mietwohnung selbst nutzen möchte. Allerdings muss der Eigenbedarf tatsächlich bestehen, das heißt, der Erbe muss die Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigen. Wenn der Erbe die Wohnung nicht selbst nutzen möchte, sondern lediglich nicht mehr vermieten will, könnte dies nicht als Eigenbedarf gelten. In diesem Fall wäre eine Kündigung aus Eigenbedarf nicht rechtens. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Umstände und Möglichkeiten zu klären.

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