Ein Zeitmietvertrag ist in der Regel an bestimmte Fristen gebunden, und ein vorzeitiger Ausstieg kann schwierig sein. Ohne triftige Gründe, wie beispielsweise eine gesundheitliche Beeinträch... [mehr]
Ja, eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist grundsätzlich möglich, wenn der Erbe die Mietwohnung selbst nutzen möchte. Allerdings muss der Eigenbedarf tatsächlich bestehen, das heißt, der Erbe muss die Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigen. Wenn der Erbe die Wohnung nicht selbst nutzen möchte, sondern lediglich nicht mehr vermieten will, könnte dies nicht als Eigenbedarf gelten. In diesem Fall wäre eine Kündigung aus Eigenbedarf nicht rechtens. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Umstände und Möglichkeiten zu klären.
Ein Zeitmietvertrag ist in der Regel an bestimmte Fristen gebunden, und ein vorzeitiger Ausstieg kann schwierig sein. Ohne triftige Gründe, wie beispielsweise eine gesundheitliche Beeinträch... [mehr]
In Deutschland kann ein Mieter nicht einfach so rausgeschmissen werden, wenn er einen Teil der Nebenkosten nicht zahlt. Zunächst muss der Vermieter den Mieter schriftlich über die ausstehend... [mehr]
Bei der Formulierung eines Kündigungsschreibens für eine Mietwohnung an die Erben gemäß § 564 BGB ist es wichtig, die relevanten Informationen klar und präzise darzustel... [mehr]
Gemäß § 564 BGB haben Erben eines Mieters das Recht, das Mietverhältnis unter bestimmten Bedingungen fortzuführen. Ein Vermieter kann jedoch unter bestimmten Umständen d... [mehr]
Gemäß § 564 BGB hast du als Mieter unter bestimmten Umständen ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Vermieter verstorben ist und die Erben die Mietverhäl... [mehr]