Ein Mieter kann grundsätzlich kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch oder auf einen Grundbuchauszug bezüglich anderer Immobilien des Vermieters geltend machen. Das Grundbuch ist ein amtlic... [mehr]
Ja, eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist grundsätzlich möglich, wenn der Erbe die Mietwohnung selbst nutzen möchte. Allerdings muss der Eigenbedarf tatsächlich bestehen, das heißt, der Erbe muss die Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigen. Wenn der Erbe die Wohnung nicht selbst nutzen möchte, sondern lediglich nicht mehr vermieten will, könnte dies nicht als Eigenbedarf gelten. In diesem Fall wäre eine Kündigung aus Eigenbedarf nicht rechtens. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Umstände und Möglichkeiten zu klären.
Ein Mieter kann grundsätzlich kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch oder auf einen Grundbuchauszug bezüglich anderer Immobilien des Vermieters geltend machen. Das Grundbuch ist ein amtlic... [mehr]
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]
Nein, du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine geerbte Immobilie aufwändig zu renovieren, nur weil ein anderes Familienmitglied ein Wohnrecht hat. Das Wohnrecht (meist ein sogenanntes... [mehr]
Der Satz bedeutet, dass Frau Rabien umziehen musste, weil ihre Versicherungsgesellschaft den Hypothekenkredit gekündigt hat. Eine Hypothek ist ein Kredit, der meist für den Kauf oder Bau e... [mehr]