Ja, eine Eigenbedarfskündigung gilt als ordentliche Kündigung. Das bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -formen b... [mehr]
Ja, eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist grundsätzlich möglich, wenn der Erbe die Mietwohnung selbst nutzen möchte. Allerdings muss der Eigenbedarf tatsächlich bestehen, das heißt, der Erbe muss die Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigen. Wenn der Erbe die Wohnung nicht selbst nutzen möchte, sondern lediglich nicht mehr vermieten will, könnte dies nicht als Eigenbedarf gelten. In diesem Fall wäre eine Kündigung aus Eigenbedarf nicht rechtens. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Umstände und Möglichkeiten zu klären.
Ja, eine Eigenbedarfskündigung gilt als ordentliche Kündigung. Das bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -formen b... [mehr]
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen V... [mehr]
Eine Kündigung der Wohnung durch den Mieter wegen unverhältnismäßig hoher Reparaturkosten ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. **Wicht... [mehr]
Wenn der Vermieter dir kündigt, kann er dich nicht einfach sofort „auf die Straße setzen“. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)... [mehr]