Welche Kosten gehören zur Bauunterhaltung und welche zu den Betriebskosten einer Mietwohnung?

Antwort

Zur Bauunterhaltung und zu den Betriebskosten einer Mietwohnung gehören unterschiedliche Kostenarten. Hier eine Übersicht: **Kosten der Bauunterhaltung:** Diese Kosten beziehen sich auf die Instandhaltung Instandsetzung des Gebäudes und seiner Anlagen. Dazu gehören: - Reparaturen an Dach und Fassade - Erneuerung von Fenstern und Türen - Reparaturen an Heizungs- und Sanitäranlagen - Malerarbeiten und Renovierungen - Austausch von Bodenbelägen - Wartung und Reparatur von Aufzügen **Betriebskosten:** Diese Kosten fallen regelmäßig an und sind im Zusammenhang mit dem Betrieb des Gebäudes und der Mietwohnung. Sie können auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Dazu gehören: - Grundsteuer - Wasserversorgung und Abwasserentsorgung - Heizkosten und Warmwasserkosten - Müllabfuhr - Straßenreinigung - Hausmeisterkosten - Gebäudereinigung - Gartenpflege - Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen - Schornsteinfegergebühren - Versicherungen (z.B. Gebäudeversicherung) Die genaue Aufteilung und Umlagefähigkeit der Betriebskosten ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Weitere Informationen dazu findest du hier: [Betriebskostenverordnung (BetrKV)](https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BJNR234610003.html).

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