Können in einem gewerblichen Mietvertrag alle gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen außer Kraft gesetzt werden?

Antwort

In einem gewerblichen Mietvertrag können viele gesetzliche Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen modifiziert oder außer Kraft gesetzt werden, da das Gewerbemietrecht in Deutschland im Vergleich zum Wohnraummietrecht weniger stark reguliert ist. Allerdings gibt es auch im Gewerbemietrecht bestimmte zwingende Vorschriften, die nicht durch vertragliche Vereinbarungen umgangen werden können. Dazu gehören beispielsweise grundlegende Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über die Vertragsfreiheit, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Schutz vor sittenwidrigen Vereinbarungen (§ 138 BGB). Es ist ratsam, bei der Gestaltung eines gewerblichen Mietvertrags rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen rechtskonform sind und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften verletzt werden.

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