Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
In der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen bestimmte Fristen für die Ankündigung der Eigentümerversammlung eingehalten werden. Gemäß § 24 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist eine Einladung zur Eigentümerversammlung mindestens zwei Wochen vor dem Termin zu versenden. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Einladung den Eigentümern zugeht. Es ist wichtig, dass die Einladung schriftlich erfolgt und alle relevanten Informationen zur Versammlung, wie Datum, Uhrzeit, Ort und Tagesordnung, enthält. Bei besonderen Themen oder Beschlüssen kann es sinnvoll sein, die Eigentümer frühzeitig zu informieren, um eine umfassende Diskussion zu ermöglichen.
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Grundsätzlich darfst du als Wohnungseigentümer*in eine andere Person mit einer Vollmacht zur Wohnungseigentümerversammlung schicken. Das regelt § 25 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz... [mehr]
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Für eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen... [mehr]
Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt keine feste Anzahl von einzuholenden Angeboten für Beschlüsse in der Eigentümerversammlung vor. Allerdings hat sich in der Praxis und Rechtspr... [mehr]