Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernim... [mehr]
In der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen bestimmte Fristen für die Ankündigung der Eigentümerversammlung eingehalten werden. Gemäß § 24 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist eine Einladung zur Eigentümerversammlung mindestens zwei Wochen vor dem Termin zu versenden. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Einladung den Eigentümern zugeht. Es ist wichtig, dass die Einladung schriftlich erfolgt und alle relevanten Informationen zur Versammlung, wie Datum, Uhrzeit, Ort und Tagesordnung, enthält. Bei besonderen Themen oder Beschlüssen kann es sinnvoll sein, die Eigentümer frühzeitig zu informieren, um eine umfassende Diskussion zu ermöglichen.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernim... [mehr]
Ein nicht zertifizierter Verwalter darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich nur dann verwalten, wenn die Eigentümergemeinschaft dies ausdrücklich beschließ... [mehr]
Ob die Mieterhöhung ab November korrekt ist, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden. In Deutschland gilt bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB (Mieterhö... [mehr]