Welche Fristen gelten für die Ankündigung der Eigentümerversammlung in der WEG?

Antwort

In der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen bestimmte Fristen für die Ankündigung der Eigentümerversammlung eingehalten werden. Gemäß § 24 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist eine Einladung zur Eigentümerversammlung mindestens zwei Wochen vor dem Termin zu versenden. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Einladung den Eigentümern zugeht. Es ist wichtig, dass die Einladung schriftlich erfolgt und alle relevanten Informationen zur Versammlung, wie Datum, Uhrzeit, Ort und Tagesordnung, enthält. Bei besonderen Themen oder Beschlüssen kann es sinnvoll sein, die Eigentümer frühzeitig zu informieren, um eine umfassende Diskussion zu ermöglichen.

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