Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt keine feste Anzahl von einzuholenden Angeboten für Beschlüsse in der Eigentümerversammlung vor. Allerdings hat sich in der Praxis und Rechtspr... [mehr]
In der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen bestimmte Fristen für die Ankündigung der Eigentümerversammlung eingehalten werden. Gemäß § 24 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist eine Einladung zur Eigentümerversammlung mindestens zwei Wochen vor dem Termin zu versenden. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Einladung den Eigentümern zugeht. Es ist wichtig, dass die Einladung schriftlich erfolgt und alle relevanten Informationen zur Versammlung, wie Datum, Uhrzeit, Ort und Tagesordnung, enthält. Bei besonderen Themen oder Beschlüssen kann es sinnvoll sein, die Eigentümer frühzeitig zu informieren, um eine umfassende Diskussion zu ermöglichen.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt keine feste Anzahl von einzuholenden Angeboten für Beschlüsse in der Eigentümerversammlung vor. Allerdings hat sich in der Praxis und Rechtspr... [mehr]
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es grundsätzlich sehr schwierig, einen Eigentümer gegen seinen Willen aus der Gemeinschaft zu entfernen. Das Wohnungseigentumsgesetz (W... [mehr]