Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum handelt und ob der Befall das Gemeinschaftseigentum betrifft oder von dort ausgeht. **Grundsätzliches:** - **Sondereigentum:** Die einzelnen Wohnungen stehen im Sondereigentum der jeweiligen Eigentümer. Für Schädlingsbefall, der ausschließlich das Sondereigentum betrifft, ist in der Regel der jeweilige Wohnungseigentümer selbst verantwortlich. - **Gemeinschaftseigentum:** Bereiche wie das Treppenhaus, Dach, Keller oder Fassade gehören zum Gemeinschaftseigentum. Tritt der Schädlingsbefall dort auf oder geht von dort aus, ist die WEG (vertreten durch den Verwalter) zuständig. **Mehrere Wohnungen betroffen:** Wenn der Schädlingsbefall in mehreren Wohnungen auftritt, kann das ein Hinweis darauf sein, dass das Problem vom Gemeinschaftseigentum ausgeht oder zumindest das Gemeinschaftseigentum betroffen ist. In diesem Fall ist der Verwalter verpflichtet, sich um die Beseitigung des Befalls zu kümmern, da er für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich ist (§ 27 WEG). **Vorgehen:** - Der Verwalter sollte den Befall prüfen (lassen) und feststellen, ob das Gemeinschaftseigentum betroffen ist. - Ist das der Fall, muss er Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung einleiten und ggf. eine Eigentümerversammlung einberufen, um über das weitere Vorgehen und die Kostenverteilung zu entscheiden. - Ist nur Sondereigentum betroffen, sind die jeweiligen Eigentümer zuständig. **Fazit:** Der Verwalter ist dann für die Schädlingsbekämpfung zuständig, wenn das Gemeinschaftseigentum betroffen ist oder der Befall von dort ausgeht. Bei einem Befall in mehreren Wohnungen sollte der Verwalter aktiv werden und die Ursache klären lassen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Verein Wohnen im Eigentum](https://www.wohnen-im-eigentum.de/) oder beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/).
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