Ob in Mehrfamilienhäusern Notbeleuchtungen vorgeschrieben sind, hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Nutzung, der Größe und dem Baujahr des Geb... [mehr]
In Deutschland besteht für Mehrfamilienhäuser, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verwaltet werden, grundsätzlich **keine bundesweit einheitliche Pflicht**, Feuerlöscher in den Gemeinschaftsbereichen (z. B. Treppenhaus, Flur, Keller) bereitzustellen. Die Vorschriften dazu ergeben sich aus den jeweiligen **Landesbauordnungen** und ggf. aus Sonderbauvorschriften. **Wichtige Punkte:** - In normalen Wohngebäuden (reine Wohnnutzung, keine Sonderbauten) ist das Vorhalten von Feuerlöschern in den Gemeinschaftsbereichen in der Regel **nicht verpflichtend**. - Für Sonderbauten (z. B. Hochhäuser, Heime, Hotels) können **besondere Brandschutzauflagen** gelten, die Feuerlöscher vorschreiben. - In den **privaten Wohnungen** besteht keine Pflicht, Feuerlöscher vorzuhalten. - **Rauchwarnmelder** sind hingegen in fast allen Bundesländern für Schlafräume und Flure innerhalb der Wohnungen vorgeschrieben. **Empfehlung:** Auch wenn keine Pflicht besteht, kann es sinnvoll sein, freiwillig Feuerlöscher in Gemeinschaftsbereichen zu installieren. Die Entscheidung darüber trifft in der Regel die Eigentümergemeinschaft. **Rechtsgrundlagen und weitere Informationen:** - [Landesbauordnungen der Bundesländer](https://www.bauordnungen.de/) - [Deutscher Feuerwehrverband: Feuerlöscher im Wohngebäude](https://www.feuerwehrverband.de/) Für konkrete Vorgaben empfiehlt sich ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung oder eine Beratung durch die örtliche Feuerwehr oder einen Brandschutzexperten.
Ob in Mehrfamilienhäusern Notbeleuchtungen vorgeschrieben sind, hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Nutzung, der Größe und dem Baujahr des Geb... [mehr]
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Für eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen... [mehr]
Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]