Sind Feuerlöscher in Mehrfamilienhäusern (WEG) vorgeschrieben?

Antwort

In Deutschland besteht für Mehrfamilienhäuser, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verwaltet werden, grundsätzlich **keine bundesweit einheitliche Pflicht**, Feuerlöscher in den Gemeinschaftsbereichen (z. B. Treppenhaus, Flur, Keller) bereitzustellen. Die Vorschriften dazu ergeben sich aus den jeweiligen **Landesbauordnungen** und ggf. aus Sonderbauvorschriften. **Wichtige Punkte:** - In normalen Wohngebäuden (reine Wohnnutzung, keine Sonderbauten) ist das Vorhalten von Feuerlöschern in den Gemeinschaftsbereichen in der Regel **nicht verpflichtend**. - Für Sonderbauten (z. B. Hochhäuser, Heime, Hotels) können **besondere Brandschutzauflagen** gelten, die Feuerlöscher vorschreiben. - In den **privaten Wohnungen** besteht keine Pflicht, Feuerlöscher vorzuhalten. - **Rauchwarnmelder** sind hingegen in fast allen Bundesländern für Schlafräume und Flure innerhalb der Wohnungen vorgeschrieben. **Empfehlung:** Auch wenn keine Pflicht besteht, kann es sinnvoll sein, freiwillig Feuerlöscher in Gemeinschaftsbereichen zu installieren. Die Entscheidung darüber trifft in der Regel die Eigentümergemeinschaft. **Rechtsgrundlagen und weitere Informationen:** - [Landesbauordnungen der Bundesländer](https://www.bauordnungen.de/) - [Deutscher Feuerwehrverband: Feuerlöscher im Wohngebäude](https://www.feuerwehrverband.de/) Für konkrete Vorgaben empfiehlt sich ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung oder eine Beratung durch die örtliche Feuerwehr oder einen Brandschutzexperten.

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