Für eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen... [mehr]
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings ist es dringend zu empfehlen. **Hintergrund:** Bei der WEG-Eigenverwaltung übernehmen meist einzelne Eigentümer (oder ein gewählter Verwaltungsbeirat) Aufgaben, die sonst ein professioneller Verwalter erledigt. Dabei können Fehler passieren, die zu finanziellen Schäden für die Gemeinschaft führen (z. B. Fristversäumnisse, fehlerhafte Abrechnungen, falsche Vertragsabschlüsse). Für solche Vermögensschäden haften die handelnden Personen unter Umständen mit ihrem Privatvermögen. **Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:** Diese Versicherung schützt die handelnden Personen vor den finanziellen Folgen solcher Fehler. Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte ab. **Fazit:** Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für die Eigenverwaltung einer WEG zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr sinnvoll, um das persönliche Risiko der handelnden Eigentümer zu minimieren. Viele Fachleute und Verbände empfehlen sie ausdrücklich. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Verein Wohnen im Eigentum](https://www.wohnen-im-eigentum.de/) oder bei Versicherern, die auf WEGs spezialisiert sind.
Für eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen... [mehr]
Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es grundsätzlich sehr schwierig, einen Eigentümer gegen seinen Willen aus der Gemeinschaft zu entfernen. Das Wohnungseigentumsgesetz (W... [mehr]