Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl...
Muss man für die Eigenverwaltung einer kleinen WEG ein Gewerbe anmelden?
Antwort vomFür eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Eigentümer selbst gilt nicht als gewerbliche Tätigkeit, sondern als Verwaltung eigenen Vermögens (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Gewerbeordnung). Wichtige Hinweise: - Die WEG ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. - Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (z.B. Instandhaltung, Abrechnung, Organisation von Versammlungen) ist keine gewerbliche Tätigkeit. - Erst wenn die WEG oder einzelne Eigentümer darüber hinaus **gewerbliche Aktivitäten** entfalten (z.B. Vermietung mehrerer Wohnungen an ständig wechselnde Feriengäste, Hausmeisterservice für Dritte), könnte eine Gewerbeanmeldung erforderlich werden. **Fazit:** Für die reine Eigenverwaltung der Wohnungen innerhalb einer kleinen WEG ist keine Gewerbeanmeldung notwendig. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Haus & Grund](https://www.hausundgrund.de/) oder [WEG-Verwaltung.de](https://www.weg-verwalter.de/). Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem zuständigen Gewerbeamt oder einem Steuerberater.
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