Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Für eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Eigentümer selbst gilt nicht als gewerbliche Tätigkeit, sondern als Verwaltung eigenen Vermögens (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Gewerbeordnung). Wichtige Hinweise: - Die WEG ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. - Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (z.B. Instandhaltung, Abrechnung, Organisation von Versammlungen) ist keine gewerbliche Tätigkeit. - Erst wenn die WEG oder einzelne Eigentümer darüber hinaus **gewerbliche Aktivitäten** entfalten (z.B. Vermietung mehrerer Wohnungen an ständig wechselnde Feriengäste, Hausmeisterservice für Dritte), könnte eine Gewerbeanmeldung erforderlich werden. **Fazit:** Für die reine Eigenverwaltung der Wohnungen innerhalb einer kleinen WEG ist keine Gewerbeanmeldung notwendig. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Haus & Grund](https://www.hausundgrund.de/) oder [WEG-Verwaltung.de](https://www.weg-verwalter.de/). Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem zuständigen Gewerbeamt oder einem Steuerberater.
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