Wird die fällige, nicht vollständig bezahlte Miete mit dem Mietvertrag auf die abgeschlossenen Mietverträge angerechnet?

Antwort

In der Regel wird die geleistete Miete auf die fällige Miete angerechnet, wobei die genaue Handhabung von den Bestimmungen im Mietvertrag abhängt. Oftmals wird die Zahlung zunächst auf die ältesten offenen Forderungen angerechnet, es sei denn, der Mieter gibt ausdrücklich an, auf welche Forderung die Zahlung angerechnet werden soll. Es ist wichtig, die spezifischen Klauseln im Mietvertrag zu prüfen, um zu verstehen, wie in solchen Fällen verfahren wird. Bei Unsicherheiten kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.

Kategorie: Immobilien Tags: Miete Vertrag Kunde
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