Darf der Eigentümer die Wohnung vermieten, wenn der Wohnberechtigte sein Wohnrecht nicht ausübt?

Antwort

In der Regel darf der Eigentümer einer Wohnung diese vermieten, auch wenn ein dinglich Wohnberechtigter das Wohnrecht nicht ausübt. Das dingliche Wohnrecht ist ein persönliches Recht, das dem Berechtigten die Nutzung der Wohnung sichert. Solange der Berechtigte von Recht keinen Gebrauch macht, hat der Eigentümer die Möglichkeit, die Wohnung zu vermieten. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bedingungen des Wohnrechts sowie mögliche vertragliche Vereinbarungen zu prüfen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

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