Kann eine Eigentümergemeinschaft zur Abrechnung von Nebenkosten auch außerhalb einer Eigentümergemeinschaft nach dem WEG bestehen?

Antwort

Eine Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist grundsätzlich eine rechtliche Einheit, die aus den Eigentümern der einzelnen Wohnungen oder Teileigentumseinheiten eines Gebäudes besteht. Die Abrechnung von Nebenkosten erfolgt in der Regel innerhalb dieser Gemeinschaft. Es ist jedoch möglich, dass eine Eigentümergemeinschaft auch Vereinbarungen mit externen Dienstleistern oder anderen Dritten trifft, um bestimmte Dienstleistungen zu erbringen oder Nebenkosten abzurechnen. Diese Vereinbarungen müssen jedoch im Einklang mit den Bestimmungen des WEG und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft stehen. Eine Abrechnung von Nebenkosten außerhalb der Eigentümergemeinschaft wäre unüblich und könnte rechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere wenn es um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kosten geht. Es ist ratsam, solche Angelegenheiten im Vorfeld mit einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu klären.

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