Ein Zeitmietvertrag ist in der Regel an bestimmte Fristen gebunden, und ein vorzeitiger Ausstieg kann schwierig sein. Ohne triftige Gründe, wie beispielsweise eine gesundheitliche Beeinträch... [mehr]
Ja, Eigenbedarf kann auch wegen einer Trennung geltend gemacht werden. Wenn der Vermieter oder ein naher Angehöriger des Vermieters die Wohnung nach einer Trennung benötigt, kann dies ein berechtigter Grund für eine Eigenbedarfskündigung sein. Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass der Bedarf tatsächlich besteht und dass die Wohnung für den Vermieter oder den Angehörigen notwendig ist. Die gesetzlichen Kündigungsfristen und die Rechte des Mieters, wie z.B. Widerspruchsmöglichkeiten, sind dabei zu beachten.
Ein Zeitmietvertrag ist in der Regel an bestimmte Fristen gebunden, und ein vorzeitiger Ausstieg kann schwierig sein. Ohne triftige Gründe, wie beispielsweise eine gesundheitliche Beeinträch... [mehr]
In Deutschland kann ein Mieter nicht einfach so rausgeschmissen werden, wenn er einen Teil der Nebenkosten nicht zahlt. Zunächst muss der Vermieter den Mieter schriftlich über die ausstehend... [mehr]