Ist Eigenbedarf wegen Trennung möglich?

Antwort

Ja, Eigenbedarf kann auch wegen einer Trennung geltend gemacht werden. Wenn der Vermieter oder ein naher Angehöriger des Vermieters die Wohnung nach einer Trennung benötigt, kann dies ein berechtigter Grund für eine Eigenbedarfskündigung sein. Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass der Bedarf tatsächlich besteht und dass die Wohnung für den Vermieter oder den Angehörigen notwendig ist. Die gesetzlichen Kündigungsfristen und die Rechte des Mieters, wie z.B. Widerspruchsmöglichkeiten, sind dabei zu beachten.

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