Fällt die defekte Klingelanlage unter Kleinreparaturen oder Bagatellschäden im Mietvertrag?

Antwort

Ob eine defekte Klingelanlage unter Kleinreparaturen oder Bagatellschäden im Mietvertrag fällt, hängt von den spezifischen Regelungen im Mietvertrag sowie den gesetzlichen Bestimmungen ab. In vielen Mietverträgen sind Kleinreparaturklauseln enthalten, die festlegen, dass der Mieter für kleinere Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst verantwortlich ist. Eine Klingelanlage könnte in der Regel als Kleinreparatur angesehen werden, wenn die Kosten für die Reparatur unter der im Mietvertrag festgelegten Grenze liegen. Bagatellschäden beziehen sich oft auf sehr geringfügige Schäden, die keine nennenswerte Reparatur erfordern. Es ist ratsam, den Mietvertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Verantwortung zu klären.

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