Kann ich den Bauantrag meines Nachbarn beim Bauamt einsehen?

Antwort

Ja, in Deutschland kannst du grundsätzlich Bauanträge und Bauunterlagen von Nachbarn beim zuständigen Bauamt einsehen, wenn du ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ hast. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn du direkt von dem Bauvorhaben betroffen bist, zum Beispiel als Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks. Die Einsichtnahme ist jedoch nicht uneingeschränkt möglich. Du musst beim Bauamt einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und dein berechtigtes Interesse darlegen. Das Bauamt prüft dann, ob und in welchem Umfang du die Unterlagen einsehen darfst. Persönliche Daten und schützenswerte Informationen werden dabei in der Regel geschwärzt. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, direkt beim zuständigen Bauamt nachzufragen, welche Unterlagen du einsehen darfst und wie das Verfahren abläuft. Weitere Informationen findest du zum Beispiel auf den Seiten vieler Kommunen oder auf [service.bund.de](https://www.service.bund.de/).

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