Mit dem alten deutschen Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, darfst du tatsächlich größere Anhänger ziehen als mit dem heutigen Führe... [mehr]
Nein, in der Regel kannst du einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) in Deutschland nicht entgehen, indem du den Führerschein einfach im EU-Ausland neu machst. Das sogenannte „Führerscheintourismus“-Modell wurde durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und durch deutsche Behörden stark eingeschränkt. Wichtige Punkte dazu: 1. **Wohnsitzprinzip**: Du musst nachweisen, dass du zum Zeitpunkt des Erwerbs des ausländischen Führerscheins mindestens 185 Tage (also etwa sechs Monate) einen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellungsland hattest. Ein reiner „Führerscheintourismus“ ohne echten Wohnsitz ist nicht zulässig. 2. **Anerkennung in Deutschland**: Wenn dir in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde und eine MPU angeordnet ist, erkennt Deutschland einen im EU-Ausland erworbenen Führerschein nur dann an, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist und du tatsächlich einen Wohnsitz im Ausstellungsland hattest. Die Behörden prüfen das sehr genau. 3. **Missbrauchsverdacht**: Wenn die deutschen Behörden den Verdacht haben, dass der ausländische Führerschein nur erworben wurde, um die MPU zu umgehen, kann die Anerkennung verweigert werden. 4. **Fahren in Deutschland**: Mit einem im EU-Ausland erworbenen Führerschein darfst du in Deutschland nur fahren, wenn keine Sperrfrist mehr besteht und die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Andernfalls machst du dich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Weitere Informationen findest du z.B. beim [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/recht/fuehrerschein/fuehrerscheintourismus/) oder beim [Bundesministerium für Digitales und Verkehr](https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Fuehrerschein/fuehrerschein-node.html). **Fazit:** Die MPU lässt sich durch einen Führerscheinerwerb im EU-Ausland in den meisten Fällen nicht legal umgehen. Die deutschen Behörden prüfen sehr genau, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllt sind.
Mit dem alten deutschen Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, darfst du tatsächlich größere Anhänger ziehen als mit dem heutigen Führe... [mehr]
Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 (ausgestellt vor dem 1. Januar 1999) darfst du folgende Anhänger fahren: - **Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG)**, auc... [mehr]
Der Führerschein der Klasse 3 war eine alte deutsche Führerscheinklasse, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Sie berechtigte zum Führen verschiedener Kraftfahrzeuge, insbes... [mehr]
Um Motorräder mit bis zu 80 cm³ fahren zu können, benötigst du in Deutschland den Führerschein der Klasse A1. Da du bereits im Besitz des Führerscheins der Klasse BE, C1E... [mehr]
Um Motorräder mit bis zu 80 ccm fahren zu dürfen, musst du in der Regel einen Führerschein der Klasse A1 erwerben. Hier sind die Schritte, die du befolgen solltest: 1. **Führersch... [mehr]
Um deinen Führerschein der Klasse B günstig upzugraden, kannst du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Führerscheinklasse wählen**: Entscheide, auf welche Klasse du upgraden... [mehr]
Mit dem Führerschein der Klasse BE darfst du Fahrzeuge der Klasse B (PKW) fahren, die mit einem Anhänger kombiniert sind. Der Anhänger darf ein maximales Gewicht von 3.500 kg haben, sol... [mehr]
Die Probezeit für den Führerschein beträgt in der Regel zwei Jahre. Wenn du deinen Führerschein am 02.11.2022 erhalten hast, endet die Probezeit am 02.11.2024. Das bedeutet, dass d... [mehr]
Es gibt verschiedene Plattformen und Dienste, die Bots oder automatisierte Systeme für die Buchung von Führerscheinprüfungen anbieten. Du kannst auf den Websites von Fahrschulen oder sp... [mehr]
Mit einem PKW-Führerschein der Klasse B darfst du in Deutschland ein 125er Leichtkraftrad fahren, wenn du mindestens 21 Jahre alt bist und eine entsprechende Schulung oder einen Kurs absolviert h... [mehr]