Ja, das ist heute anders. Mit dem alten Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, durfte man ursprünglich auch leichte Motorräder (bis 125 ccm und bis 11... [mehr]
Mit einem Führerschein der Klasse B, der im Jahr 1998 erworben wurde, darfst du grundsätzlich **keinen** Roller oder ein Motorrad mit 125 ccm (Leichtkraftrad) fahren. Die Klasse B berechtigt in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen (PKW) bis 3,5 Tonnen und Anhängern bis 750 kg, aber nicht automatisch zum Fahren von 125er-Rollern oder -Motorrädern. **Ausnahme:** Seit Januar 2020 gibt es die Möglichkeit, mit der sogenannten „B196-Erweiterung“ nach einer speziellen Schulung (Theorie und Praxis, aber ohne Prüfung) auch Leichtkrafträder bis 125 ccm mit dem Autoführerschein zu fahren. Dafür musst du: - mindestens 25 Jahre alt sein, - seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B besitzen, - eine Fahrerschulung (mind. 9 Theorie- und 5 Praxisstunden) absolvieren. Nach erfolgreicher Schulung wird die Schlüsselzahl 196 in den Führerschein eingetragen. Erst dann darfst du 125er fahren. **Fazit:** Mit einem reinen Klasse B-Führerschein von 1998 **ohne** die B196-Erweiterung ist das Fahren eines 125ccm-Rollers **nicht erlaubt**. Weitere Informationen findest du z.B. beim [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/b196/).
Ja, das ist heute anders. Mit dem alten Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, durfte man ursprünglich auch leichte Motorräder (bis 125 ccm und bis 11... [mehr]
Um ein Motorrad mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ zu fahren, benötigst du in Deutschland den Führerschein der Klasse A1. Alternativ kannst du auch mit einem Führerschein der Kla... [mehr]
Ab dem 19. Januar 2013 gelten in Deutschland und der EU die neuen EU-Führerscheinklassen gemäß der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Alle seitdem ausgestellten Führerscheine sind... [mehr]
Die Führerscheinklasse ist auf dem Führerschein in der Regel auf der Rückseite (bei Kartenführerscheinen im Scheckkartenformat) in einer Tabelle angegeben. In dieser Tabelle findes... [mehr]
Die EU-Führerscheinkarte, die im Jahr 2001 ausgestellt wurde, muss gemäß der EU-Richtlinie und den deutschen Umtauschfristen bis spätestens **19. Januar 2026** umgetauscht werden.... [mehr]
Auf dem Typenschild eines Anhängers findest du wichtige technische Daten, die dir helfen, den benötigten Führerschein zu bestimmen. Entscheidend sind dabei vor allem folgende Angaben:... [mehr]
Mit einem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B darfst du in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auch eine 125er (also ein Leichtkraftrad mit bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11... [mehr]
Nein, in der Regel kannst du einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) in Deutschland nicht entgehen, indem du den Führerschein einfach im EU-Ausland neu machst. Das sogenannte „... [mehr]
Mit dem alten deutschen Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, darfst du tatsächlich größere Anhänger ziehen als mit dem heutigen Führe... [mehr]
Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 (ausgestellt vor dem 1. Januar 1999) darfst du folgende Anhänger fahren: - **Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG)**, auc... [mehr]