Die Führerscheinklasse ist auf dem Führerschein in der Regel auf der Rückseite (bei Kartenführerscheinen im Scheckkartenformat) in einer Tabelle angegeben. In dieser Tabelle findes... [mehr]
Ab dem 19. Januar 2013 gelten in Deutschland und der EU die neuen EU-Führerscheinklassen gemäß der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Alle seitdem ausgestellten Führerscheine sind im Scheckkartenformat und europaweit einheitlich. Ältere Führerscheine (Papier- oder alte Kartenführerscheine) müssen nach einem gestaffelten Zeitplan bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Es gibt keine "neue" Führerscheinklasse, die demnächst gültig wird, aber es läuft der verpflichtende Umtausch alter Führerscheine in die neuen EU-Führerscheine. Die neuen Führerscheine sind 15 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden (es ist aber keine neue Fahrprüfung nötig). Aktuelle und künftig gültige Führerscheinklassen sind z. B.: - Klasse B (PKW) - Klasse A (Motorrad) - Klasse C (LKW) - Klasse D (Bus) - und weitere Unterklassen Weitere Informationen und den Umtauschfahrplan findest du z. B. beim [Bundesministerium für Digitales und Verkehr](https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnis-umtausch.html). Zusammengefasst: Gültig ist künftig nur noch der EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Wer noch einen alten Führerschein besitzt, muss diesen nach und nach umtauschen.
Die Führerscheinklasse ist auf dem Führerschein in der Regel auf der Rückseite (bei Kartenführerscheinen im Scheckkartenformat) in einer Tabelle angegeben. In dieser Tabelle findes... [mehr]
Die EU-Führerscheinkarte, die im Jahr 2001 ausgestellt wurde, muss gemäß der EU-Richtlinie und den deutschen Umtauschfristen bis spätestens **19. Januar 2026** umgetauscht werden.... [mehr]
Ja, das ist heute anders. Mit dem alten Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, durfte man ursprünglich auch leichte Motorräder (bis 125 ccm und bis 11... [mehr]
Auf dem Typenschild eines Anhängers findest du wichtige technische Daten, die dir helfen, den benötigten Führerschein zu bestimmen. Entscheidend sind dabei vor allem folgende Angaben:... [mehr]
Mit einem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B darfst du in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auch eine 125er (also ein Leichtkraftrad mit bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11... [mehr]
Mit einem Führerschein der Klasse B, der im Jahr 1998 erworben wurde, darfst du grundsätzlich **keinen** Roller oder ein Motorrad mit 125 ccm (Leichtkraftrad) fahren. Die Klasse B berechtigt... [mehr]
Nein, in der Regel kannst du einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) in Deutschland nicht entgehen, indem du den Führerschein einfach im EU-Ausland neu machst. Das sogenannte „... [mehr]
Mit dem alten deutschen Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, darfst du tatsächlich größere Anhänger ziehen als mit dem heutigen Führe... [mehr]
Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 (ausgestellt vor dem 1. Januar 1999) darfst du folgende Anhänger fahren: - **Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG)**, auc... [mehr]
Der Führerschein der Klasse 3 war eine alte deutsche Führerscheinklasse, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Sie berechtigte zum Führen verschiedener Kraftfahrzeuge, insbes... [mehr]