Ab dem 19. Januar 2013 gelten in Deutschland und der EU die neuen EU-Führerscheinklassen gemäß der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Alle seitdem ausgestellten Führerscheine sind... [mehr]
Ein Führerschein aus dem Jahr 1995 ist in Deutschland weiterhin gültig, allerdings gelten für ältere Führerscheine bestimmte Umtauschfristen. Nach EU-Recht müssen alle alten Führerscheine (Papier- oder ältere Kartenführerscheine) bis spätestens 19. Januar 2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Für Führerscheine, die zwischen 1991 und 1996 ausgestellt wurden, gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2026. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnis-umtausch.html Die Fahrerlaubnisklassen, die du 1995 erworben hast, behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit, werden aber bei der Umschreibung in die aktuellen EU-Klassen umgewandelt. Die Berechtigungen bleiben dabei in der Regel erhalten. Falls du wissen möchtest, welche Fahrzeuge du mit deinem Führerschein fahren darfst, hilft ein Blick auf die Rückseite deines Führerscheins oder eine Nachfrage bei der Führerscheinstelle.
Ab dem 19. Januar 2013 gelten in Deutschland und der EU die neuen EU-Führerscheinklassen gemäß der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Alle seitdem ausgestellten Führerscheine sind... [mehr]
Die Führerscheinklasse ist auf dem Führerschein in der Regel auf der Rückseite (bei Kartenführerscheinen im Scheckkartenformat) in einer Tabelle angegeben. In dieser Tabelle findes... [mehr]
Die EU-Führerscheinkarte, die im Jahr 2001 ausgestellt wurde, muss gemäß der EU-Richtlinie und den deutschen Umtauschfristen bis spätestens **19. Januar 2026** umgetauscht werden.... [mehr]
Ja, das ist heute anders. Mit dem alten Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, durfte man ursprünglich auch leichte Motorräder (bis 125 ccm und bis 11... [mehr]
Auf dem Typenschild eines Anhängers findest du wichtige technische Daten, die dir helfen, den benötigten Führerschein zu bestimmen. Entscheidend sind dabei vor allem folgende Angaben:... [mehr]
Mit einem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B darfst du in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auch eine 125er (also ein Leichtkraftrad mit bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11... [mehr]
Mit einem Führerschein der Klasse B, der im Jahr 1998 erworben wurde, darfst du grundsätzlich **keinen** Roller oder ein Motorrad mit 125 ccm (Leichtkraftrad) fahren. Die Klasse B berechtigt... [mehr]
Nein, in der Regel kannst du einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) in Deutschland nicht entgehen, indem du den Führerschein einfach im EU-Ausland neu machst. Das sogenannte „... [mehr]
Mit dem alten deutschen Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, darfst du tatsächlich größere Anhänger ziehen als mit dem heutigen Führe... [mehr]
Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 (ausgestellt vor dem 1. Januar 1999) darfst du folgende Anhänger fahren: - **Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG)**, auc... [mehr]