Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 (ausgestellt vor dem 1. Januar 1999) darfst du folgende Anhänger fahren: - **Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG)**, auc... [mehr]
Auf dem Typenschild eines Anhängers findest du wichtige technische Daten, die dir helfen, den benötigten Führerschein zu bestimmen. Entscheidend sind dabei vor allem folgende Angaben: 1. **Zulässiges Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers** – Meist als „zul. Gesamtmasse“ oder „zul. Gesamtgewicht“ in kg angegeben. 2. **Leermasse (Eigengewicht) des Anhängers** – Gibt an, wie schwer der Anhänger ohne Ladung ist. Für die Führerscheinfrage ist das **zulässige Gesamtgewicht** (zGG) entscheidend. Ob du den Anhänger mit deinem Führerschein ziehen darfst, hängt davon ab: - **Führerscheinklasse B:** Du darfst einen Anhänger mit zGG bis 750 kg immer ziehen. Ist der Anhänger schwerer, darf die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger zusammen nicht mehr als 3.500 kg zGG betragen. - **Führerscheinklasse B96:** Hier darf die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger bis zu 4.250 kg zGG betragen. - **Führerscheinklasse BE:** Du darfst Anhänger mit einem zGG bis 3.500 kg ziehen (unabhängig vom Gewicht des Zugfahrzeugs, solange dieses mit Klasse B gefahren werden darf). **Fazit:** Auf dem Typenschild ist das „zulässige Gesamtgewicht“ des Anhängers die entscheidende Angabe. Vergleiche dieses mit den oben genannten Führerscheinregelungen und addiere ggf. das zGG deines Zugfahrzeugs (steht im Fahrzeugschein), um zu wissen, welchen Führerschein du benötigst. Weitere Infos findest du z.B. beim [Bundesministerium für Digitales und Verkehr](https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Fahrzeuge-und-Fuehrerschein/Fuehrerschein/fuehrerscheinklassen.html).
Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 (ausgestellt vor dem 1. Januar 1999) darfst du folgende Anhänger fahren: - **Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG)**, auc... [mehr]
Mit einem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B darfst du in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auch eine 125er (also ein Leichtkraftrad mit bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11... [mehr]
Mit einem Führerschein der Klasse B, der im Jahr 1998 erworben wurde, darfst du grundsätzlich **keinen** Roller oder ein Motorrad mit 125 ccm (Leichtkraftrad) fahren. Die Klasse B berechtigt... [mehr]
Nein, in der Regel kannst du einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) in Deutschland nicht entgehen, indem du den Führerschein einfach im EU-Ausland neu machst. Das sogenannte „... [mehr]
Mit dem alten deutschen Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, darfst du tatsächlich größere Anhänger ziehen als mit dem heutigen Führe... [mehr]
Der Führerschein der Klasse 3 war eine alte deutsche Führerscheinklasse, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Sie berechtigte zum Führen verschiedener Kraftfahrzeuge, insbes... [mehr]
Um Motorräder mit bis zu 80 cm³ fahren zu können, benötigst du in Deutschland den Führerschein der Klasse A1. Da du bereits im Besitz des Führerscheins der Klasse BE, C1E... [mehr]
Um Motorräder mit bis zu 80 ccm fahren zu dürfen, musst du in der Regel einen Führerschein der Klasse A1 erwerben. Hier sind die Schritte, die du befolgen solltest: 1. **Führersch... [mehr]
Um deinen Führerschein der Klasse B günstig upzugraden, kannst du folgende Schritte in Betracht ziehen: 1. **Führerscheinklasse wählen**: Entscheide, auf welche Klasse du upgraden... [mehr]
Mit dem Führerschein der Klasse BE darfst du Fahrzeuge der Klasse B (PKW) fahren, die mit einem Anhänger kombiniert sind. Der Anhänger darf ein maximales Gewicht von 3.500 kg haben, sol... [mehr]