Auf dem Typenschild eines Anhängers findest du wichtige technische Daten, die dir helfen, den benötigten Führerschein zu bestimmen. Entscheidend sind dabei vor allem folgende Angaben:... [mehr]
Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 (ausgestellt vor dem 1. Januar 1999) darfst du folgende Anhänger fahren: - **Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG)**, auch mit Anhänger bis 750 kg zGG. - **Kombinationen aus einem Zugfahrzeug bis 7,5 t zGG und einem Anhänger über 750 kg zGG**, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 12 t nicht übersteigt. - **Zugmaschinen** mit Anhängern, sofern die Kombination nicht mehr als 25 t zGG hat (hauptsächlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke). - **Dreiachsige Züge** (z. B. Pkw mit zweiachsigem Anhänger). **Zusammengefasst:** Mit Klasse 3 bist du sehr flexibel und darfst deutlich mehr Kombinationen fahren als mit dem heutigen Führerschein der Klasse B. Die wichtigsten Punkte sind: - Pkw mit Anhänger (auch über 750 kg), solange die Kombination 12 t zGG nicht überschreitet. - Lkw bis 7,5 t zGG mit Anhänger bis 12 t zGG (Kombination). - Dreiachsige Kombinationen (z. B. Pkw mit Tandemachser). **Weitere Informationen findest du z. B. beim ADAC:** [ADAC: Führerscheinklassen Übersicht](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/) **Hinweis:** Der alte Führerschein Klasse 3 entspricht heute in etwa den Klassen B, BE, C1, C1E und teilweise T. Bei Umtausch bekommst du die entsprechenden neuen Klassen zugeteilt.
Auf dem Typenschild eines Anhängers findest du wichtige technische Daten, die dir helfen, den benötigten Führerschein zu bestimmen. Entscheidend sind dabei vor allem folgende Angaben:... [mehr]
Mit dem Führerschein der Klasse 3, der bis zum 21. Juni 1989 ausgestellt wurde, darfst du folgende Fahrzeuge fahren: 1. **PKW**: Alle Kraftfahrzeuge, die nicht unter die Klassen A oder B fallen,... [mehr]
Ja, das ist heute anders. Mit dem alten Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, durfte man ursprünglich auch leichte Motorräder (bis 125 ccm und bis 11... [mehr]
Mit einem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B darfst du in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auch eine 125er (also ein Leichtkraftrad mit bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11... [mehr]
Mit einem Führerschein der Klasse B, der im Jahr 1998 erworben wurde, darfst du grundsätzlich **keinen** Roller oder ein Motorrad mit 125 ccm (Leichtkraftrad) fahren. Die Klasse B berechtigt... [mehr]
Nein, in der Regel kannst du einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) in Deutschland nicht entgehen, indem du den Führerschein einfach im EU-Ausland neu machst. Das sogenannte „... [mehr]
Mit dem alten deutschen Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, darfst du tatsächlich größere Anhänger ziehen als mit dem heutigen Führe... [mehr]
Der Führerschein der Klasse 3 war eine alte deutsche Führerscheinklasse, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Sie berechtigte zum Führen verschiedener Kraftfahrzeuge, insbes... [mehr]
Um Motorräder mit bis zu 80 cm³ fahren zu können, benötigst du in Deutschland den Führerschein der Klasse A1. Da du bereits im Besitz des Führerscheins der Klasse BE, C1E... [mehr]
Um Motorräder mit bis zu 80 ccm fahren zu dürfen, musst du in der Regel einen Führerschein der Klasse A1 erwerben. Hier sind die Schritte, die du befolgen solltest: 1. **Führersch... [mehr]