Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 (ausgestellt vor dem 1. Januar 1999) darfst du folgende Anhänger fahren: - **Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG)**, auc... [mehr]
Mit dem Führerschein der Klasse 3, der bis zum 21. Juni 1989 ausgestellt wurde, darfst du folgende Fahrzeuge fahren: 1. **PKW**: Alle Kraftfahrzeuge, die nicht unter die Klassen A oder B fallen, also in der Regel PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen. 2. **Kleintransporter**: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die für den Transport von Gütern genutzt werden. 3. **Anhänger**: Du darfst Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg ziehen. Wenn der Anhänger schwerer ist, darf die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen. 4. **Motorräder**: Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, sofern du auch eine entsprechende Prüfung abgelegt hast. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen und eventuelle Änderungen zu beachten, da sich die Führerscheinregelungen im Laufe der Zeit ändern können.
Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 (ausgestellt vor dem 1. Januar 1999) darfst du folgende Anhänger fahren: - **Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG)**, auc... [mehr]
Mit dem Führerschein der Klasse BE darfst du Fahrzeuge der Klasse B (PKW) fahren, die mit einem Anhänger kombiniert sind. Der Anhänger darf ein maximales Gewicht von 3.500 kg haben, sol... [mehr]
Mit dem Führerschein der Klasse 3, der nach dem 21. Juni 1989 ausgestellt wurde, darfst du folgende Fahrzeuge fahren: 1. **PKW**: Alle Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bi... [mehr]
Die Führerscheinklasse 2, die bis zur Reform der Führerscheinklassen im Jahr 1999 gültig war, berechtigt in Deutschland zum Fahren von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen, einschließl... [mehr]
Die EU-Führerscheinkarte, die im Jahr 2001 ausgestellt wurde, muss gemäß der EU-Richtlinie und den deutschen Umtauschfristen bis spätestens **19. Januar 2026** umgetauscht werden.... [mehr]
Ja, das ist heute anders. Mit dem alten Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, durfte man ursprünglich auch leichte Motorräder (bis 125 ccm und bis 11... [mehr]
Auf dem Typenschild eines Anhängers findest du wichtige technische Daten, die dir helfen, den benötigten Führerschein zu bestimmen. Entscheidend sind dabei vor allem folgende Angaben:... [mehr]
Mit einem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B darfst du in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auch eine 125er (also ein Leichtkraftrad mit bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11... [mehr]
Mit einem Führerschein der Klasse B, der im Jahr 1998 erworben wurde, darfst du grundsätzlich **keinen** Roller oder ein Motorrad mit 125 ccm (Leichtkraftrad) fahren. Die Klasse B berechtigt... [mehr]
Nein, in der Regel kannst du einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) in Deutschland nicht entgehen, indem du den Führerschein einfach im EU-Ausland neu machst. Das sogenannte „... [mehr]